Berliner-Kanzleien
|Unser Service|Infos und Anmeldung|©www4jur|

Startseite
Volltextsuche
Rechtsanwälte/innen
... mit Online-Visitenkarten
... mit Online-Rechtsberatung
... mit Notfall-Rufnummer
... nach Rechtsgebieten
... Fachanwälte/innen
... Notare/innen
... Mediatoren/innen
... Adressverzeichnis
... mit Multimedia
... auf kanzleien.mobi
Rechtsinformationen
Juristische Fachbeiträge
Sicherheit im Netz
Prozesskostenrechner
Für Rechtsanwälte/innen
Infos und Anmeldung
Linksammlung
Impressum
Aktuelles Recht
Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld ist erlaubt
Änderung des Unterhaltsvorschusses ab Januar 2009
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsum
Mehr Urlaub für Arbeitnehmer!
Onlinerecht:
Abmahnung! Was nun?


Top 10 Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Ausländerrecht Erbrecht Familienrecht Immobilienrecht Internationales Familienrecht Mietrecht Sozialrecht Strafrecht Verkehrsrecht



Soziale Netzwerke
Berliner Kanzleien bei Facebook
Erbrecht:

Was sollte beim Unternehmertestament beachtet werden ?

von Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff  
Erbengemeinschaft und vormundschaftliche Mitwirkung im Unternehmen vermeiden.

Bei mehreren Kindern nur eines zum Unternehmensnachfolger bestimmen und diesem das Unternehmen ohne Einschränkungen übertragen oder für die übrigen Kinder nur eine vermögensmäßige Beteiligung ohne Stimmrecht vorsehen.

Bei mehreren Kindern, dasjenige, das die Unternehmensnachfolge übernimmt, vermögensmäßig besser stellen, als die übrigen. Nachfolger hat Geschäfts- und Steuerrisiko (Veräußerung des Geschäfts anders als das sonstige Vermögen steuerpflichtig bei Aufdeckung aller stillen Reserven).

Die Schreiben des BMF vom 11.01.1993 zur ertragsteuerlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung sowie vom 13.01.1993 zur ertragsteuerlichen Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge beachten. Insbesondere unerwünschte Entnahmevorgänge vermeiden. An Steuerfalle qualifizierte Nachfolgeklausel / Sonderbetriebsvermögen denken.

In Gesellschaftsverträgen Nachfolgeklausel mit Testament abstimmen.

Vor- und Nacherbschaft auf jeden Fall vermeiden, wenn zum Nachlass Betriebsvermögen gehört. Vom "Schenkungsverbot" kann der Vorerbe nicht befreit werden. Auch bei teilentgeltlichen Schenkungen (Preisnachlässe, Änderung des Verteilungsschlüssels bei einer Gesellschaft) aber gesamte Verfügung gegenüber Nacherben unwirksam.
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff Rechtsanwaltskanzlei Gabriela Althoff
Tempelhofer Damm 140
12099 Berlin (Tempelhof)
Telefon: (030) 75 70 33 33
Fax-Nr.: +49 30 75703334
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht
Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht.
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 3. Juli 2007
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 3. Juli 2007


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Erbrecht Rechtsanwältin & Mediatorin   Gabriela Althoff, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Diesen Beitrag als Lesezeichen speichern bei...
Mister Wong Google Bookmarks Webnews