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Arbeitsrecht:

Anforderungen an Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigung

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  

Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf dessen Verlangen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. Dies bestimmt § 102 Abs. 5, Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz.

Der Widerspruch des Betriebsrats ist jedoch nur dann beachtlich, wenn die Widerspruchsgründe mittels Angabe von Tatsachen konkretisiert werden. Stützt der Betriebsrat seinen Widerspruch auf die formelhafte Behauptung einer fehlerhaften Sozialauswahl, reicht dies nicht aus. Die Darlegungen des Betriebsrats müssen sich vielmehr an der Begründung der getroffenen Sozialauswahl durch den Arbeitgeber orientieren. Hat dieser seine Auswahlüberlegungen im Einzelnen - etwa anhand eines Punkteschemas - mitgeteilt, so ist der Betriebsrat im Rahmen seines Widerspruchs zu einer konkreten Stellungnahme verpflichtet, warum die Auswahlüberlegungen des Arbeitgebers nicht ausreichend sein sollen (LAG Schleswig-Holstein BB 00, 203).

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 23. August 2016
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 23. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Arbeitsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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