Berliner-Kanzleien
|Unser Service|Infos und Anmeldung|©www4jur|

Startseite
Volltextsuche
Rechtsanwälte/innen
... mit Online-Visitenkarten
... mit Online-Rechtsberatung
... mit Notfall-Rufnummer
... nach Rechtsgebieten
... nach Bezirken
... Fachanwälte/innen
... Notare/innen
... Mediatoren/innen
... Adressverzeichnis
... mit Multimedia
... auf kanzleien.mobi
Verbrauchertipps
Juristische Fachbeiträge
Sicherheit im Netz
Beratungshilfe
Für Rechtsanwälte/innen
Infos und Anmeldung
Unser Service
Datenschutzerklärung
Impressum
Top 10 Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Ausländerrecht Erbrecht Familienrecht Immobilienrecht Internationales Familienrecht Mietrecht Sozialrecht Strafrecht Verkehrsrecht


Soziale Netzwerke
Berliner Kanzleien bei Facebook
Aktuelles Recht
Mieter und Vermieter während der geltenden Corona-Beschränkungen
2. Stufe des Berliner Mietendeckels in Kraft
Wie übersende ich einen Brief mit rechtserheblichem Inhalt richtig?
Mehr Rechte für Pflegeeltern ab 01.09.2009
Erbschaftsteuer-Reform: Änderungen ab 2009
Änderung des Unterhaltsvorschusses ab Januar 2009
Aufhebung eines Bescheides wegen Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente innerhalb der Jahresfrist!
Wie können Eltern und Erziehungsberechtigte gegen den Stundenausfall an der Schule mit juristischen Mitteln vorgehen?


Mietrecht:

100% Minderung während Heizperiode bei Ausfall der Heizung in der gesamten Wohnung

von Rechtsanwalt Nima Armin Daryai  
Mit Urteil vom 10.12.2010 hat die 65. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden, dass ein Mieter bei Ausfall der gesamten Heizung in der von ihm angemieteten Wohnung während der Heizperiode zu einer Minderung von 100 % berechtigt ist. 

Praxishinweis: Sind Mieter zur Minderung der Miete berechtigt, sollten sie immer darauf achten, dass die geminderte Miete auch in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt wird. Vermieter stellen gerne die gesamten Betriebskosten ein und ziehen dann nur die geminderten Vorauszahlungen ab. Tatsächlich schlägt die Minderung aber auch auf die Abrechnung durch. Die Einwendung der berechtigten Minderung ist innerhalb der Frist von einem Jahr nach Zugang der Abrechnung gemäß § 556 Abs. 3 S. 5 BGB zu erklären. 
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
 
Rechtsanwalt Nima Armin Daryai Daryai & Kuo Rechtsanwälte GbR
Hardenbergstraße 19
10623 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: +49 (0)30 460 64 794
Fax-Nr.: +49 (0)30 460 64 795
Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 5. August 2015
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 5. August 2015


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
Mietrecht Rechtsanwalt Nima Armin Daryai, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
Diesen Beitrag als Lesezeichen speichern bei...
Google Bookmarks