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Ehegattenunterhalt

von Rechtsanwältin Janine Montjoie  
Ehegattenunterhalt
Unterschieden wird zwischen Trennungsunterhalt (Zeitraum ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung) und nachehelichem Unterhalt (Zeit nach der Scheidung).
  • Trennungsunterhalt
    Verallgemeinert dargestellt, hat ein Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen den anderen Ehegatten, wenn dieser ein höheres Einkommen erzielt. In der Regel besteht ein Anspruch von 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen der Eheleute.
  • Nachehelicher Unterhalt
    Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur, wenn bestimmte Gründe (wie z.B. Krankheit, Alter, Aufstockung) vorliegen. Grundsätzlich gilt nach der Ehe das Prinzip der Eigenverantwortung eines jeden Ehegatten.

Gerne überprüfen wir für Sie, ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall ein Anspruch in Betracht kommt und sind Ihnen bei der Durchsetzung des berechtigten oder Abwehr des unberechtigten Anspruchs behilflich.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Janine Montjoie
Rechtsanwältin Janine Montjoie Rechtsanwaltskanzlei Montjoie und Dickel
Fuggerstraße 35
10777 Berlin (Schöneberg)
Telefon: (030) 20 05 97 30
Fax-Nr.: +49 30 200 59 73 10
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Mietrecht, Erbrecht
Zugelassen als Rechtsanwältin an allen Landgerichten und am Kammergericht.

Die Sozietät Montjoie und Dickel verfügt über ein weiteres Büro in der Schützenstraße 15-17 in 10117 Berlin-Mitte.
 
Beitrag erstellt am Samstag, 11. November 2006
Letzte Aktualisierung: Sonntag, 12. November 2006


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Janine Montjoie