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Steuerstrafrecht:

Steuerbetrug: Weniger Selbstanzeigen von Berliner Steuerhinterziehern

von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig  

Nicht einmal mehr 100 Steuersünder haben 2017 das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige genutzt. Dies berichtete kürzlich die Berliner Zeitung. Das war nicht immer so. 2014, also im Boom der Enthüllungen und CD-Ankäufe rund um Bankkonten in der Schweiz und anderen Zufluchtsorten, gab es noch mehr als 1.200 Selbstanzeigen.

Druck von allen Seiten im Kampf gegen Steuerhinterziehung

Damals drohte tausenden Kunden von Auslandskonten die Entdeckung nichtversteuerter Erträge aufgrund neuer Erkenntnisse und Daten, die den Finanzbehörden auf verschiedenen Wegen zugänglich gemacht wurden. Gleichzeitig änderten auch die Banken – vor allem in der Schweiz – ihre „Willkommenskultur“ für bestimmte Kunden und Gelder. Auch medienwirksame Fälle wie der des Bayernchefs Uli Hoeneß brachten vermutlich einige Steuerhinterzieher ins Grübeln.

Verschärfung des Steuerstrafrechts

Die größte Wirkung sollte aber wohl die Verschärfung im Steuerstrafrecht gehabt haben. So wuchsen die Anforderungen an die Selbstanzeige. Insbesondere gilt seit 2015 eine auf 25.000 Euro herabgesetzte Grenze für die strafbefreiende Selbstanzeige. So brachten viele Steuerbetrüger noch Ende 2014 ihre Schäfchen ins Trockene.

Da die Bankgeheimnisse in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein inzwischen reichlich Federn lassen mussten und international alles im Zeichen des „Informationsaustauschs“ steht, ist auch nicht wirklich zu erwarten, dass Schwarzgeld auf einem europäischen Auslandskonto eine Renaissance erleben wird.

Neue Steueroasen und neue Zahlungsmittel

Vielleicht ist aber die Karawane der Steuerhinterzieher einfach nur etwas kleiner geworden und ist weiter gezogen. Der internationale Austausch von Bankdaten ist längst nicht lückenlos und funktioniert in der Praxis bisher noch nicht einwandfrei. Außerdem sind noch immer etliche Staaten auf schwarzen Listen und können sich so inoffiziell als Steueroasen gerieren.

Auch die Steuerhinterziehung selbst ändert ihr Gesicht. Was früher die Auslandskonten mit Schwarzgeld waren, sind vielleicht heute schon die Umsatzsteuerbetrügereien im Online-Handel. Und was ist eigentlich mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen? Viele Experten sehen in den neuen digitalen nichtstaatlichen Zahlungsmitteln einen hervorragenden Wegbereiter für künftige Steuerbetrügereien.

Mehr zum Steuerbetrug finden Sie auf der Internetseite der Wirtschafts- und Steuerkanzlei des Autors in Berlin: ROSE & PARTNER LLP

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
 
Rechtsanwalt Ronny Jänig ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
Jägerstr. 59
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 25761798-0
Fax-Nr.: 030 / 25761798-9
Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
 
Beitrag erstellt am Montag, 29. Januar 2018
Letzte Aktualisierung: Montag, 29. Januar 2018


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
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