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Arbeitsrecht:

Arbeitnehmer

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  
Arbeitnehmer ist, wer persönlich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages ( §§ 611, 621 BGB.) gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringt. Der Arbeitnehmer ist dabei persönlich abhängig und in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers eingebunden. Er ist hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der zu erbringenden Leistung weisungsgebunden. Wer selbständig auf Grund eines Dienst.- oder Werkvertrages Arbeit leistet und sich dabei seine Arbeitszeit frei einteilen kann sowie die Tätigkeit frei gestalten kann, ist in der Regel kein Arbeitnehmer. 
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Arbeitsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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