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Lästige Telefaxsendungen

von Rechtsanwalt Rainer Failenschmid  

Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen
PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt
werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert
übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als
wettbewerbswidrig anzusehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v.
25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208 = WRP 1996, 100 -
Telefax-Werbung I).

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Rainer Failenschmid
Rechtsanwalt Rainer Failenschmid Rechtsanwaltskanzlei Failenschmid
Skalitzer Str. 67
10997 Berlin (Kreuzberg)
Telefon: (030) 612 888 08/09
Fax-Nr.: +49 30 612 88 807
Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 22. November 2006
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 22. November 2006


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Rainer Failenschmid
Wettbewerbsrecht Rechtsanwalt Rainer Failenschmid, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Rainer Failenschmid