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Familienrecht:

Nachehelicher Unterhalt: Die Kunst der Prognose

von Rechtsanwältin Janine Montjoie  

 

 

Die Kunst der Prognose

 

Wenn Ehegatten sich scheiden lassen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch des einen gegen den anderen Ehegatten auch für die Zeit nach Scheidung.

Seit der Unterhaltsrechtsreform sind jedoch die Fragen in welcher Höhe und für wie lange der Unterhalt zu gewähren ist, auch für Juristen nur schwer zu beantworten. Denn gemäß § 1578 b BGB ist der Unterhalt sowohl zeitlich als auch der Höhe nach zu begrenzen, wenn die unbegrenzte Unterhaltsgewährung unbillig ist. Um dies zu entscheiden ist eine Gesamtabwägung aller Umstände vorzunehmen, wobei insbesondere zu fragen ist, ob der unterhaltsberechtigte Ehegatte sog. ehebedingte Nachteile erlitten hat.

 

Um den ehebedingten Nachteil bemessen zu können, muss der Richter feststellen, was der Unterhaltsberechtigte hätte verdienen können, wenn er sich nicht auf Grund der Ehe beruflich eingeschränkt hätte. Die Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Einkommen und dem möglichen Einkommen ergibt sodann den ehebedingten Nachteil, der vom anderen Ehegatten auszugleichen ist (BGH 20.10.10, XII ZR 53/09).

 

Es ist also eine Prognose zu treffen, wobei vom Gericht auch geschätzt werden darf, wenn feststeht, dass es zu ehebedingten Nachteilen gekommen ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Frau auf Grund der Kindererziehung  ihre Berufstätigkeit aufgegeben hat, nach der Scheidung keine Anstellung mehr in ihrem eigentlichen Beruf findet und einen schlechter bezahlten Job annehmen muss.

 

Es besteht also viel Raum für Wertungen. Umso mehr sind Mandant und Rechtsanwalt gefragt, im Unterhaltsverfahren sorgsam und ausführlich zu den ehebedingten Nachteilen vorzutragen.

 

Soweit Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.  

 

 

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Janine Montjoie
Rechtsanwältin Janine Montjoie Rechtsanwaltskanzlei Montjoie und Partner
Schützenstraße 15-17
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: (030) 20 05 97 30
Fax-Nr.: +49 30 200 59 73 10
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Internationales Familienrecht, Schulrecht, Erbrecht, Immobilienrecht
Fachanwältin für Familienrecht,
Zugelassen als Rechtsanwältin an allen Landgerichten und am Kammergericht.

Die Sozietät Montjoie und Partner verfügt auch über Besprechungsräume in der Fuggerstraße 35, 10777 Berlin-Schöneberg.
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 16. Februar 2011
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 16. Februar 2011


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Janine Montjoie
Familienrecht Rechtsanwältin Janine Montjoie, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Janine Montjoie
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