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Wirtschaftsrecht:

Gestaltung von Verträgen

von Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze  

Bei der Gestaltung von Verträgen geht die juristische Beratung zwar davon aus, daß zwischen den Parteien ein hinreichendes Vertrauen besteht, um zum beiderseitigen Nutzen einen Vertrag abzuschließen. Sie muß aber mögliche rechtliche Risiken einbeziehen, da sich später unterschiedliche Auffassungen bilden können oder Nachfolger mit anderen Interessen in das Vertragsverhältnis eintreten können. Dasselbe gilt ebenso auch bei der Gründung von Gesellschaften. Unabhängig von den Bedürfnissen der Beteiligten sind Probleme des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts vorausschauend einzubeziehen.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
 
Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
Eschenallee 22
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760 33
Tätigkeitsschwerpunkte: Internationales Privatrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht
Recht in Osteuropa
 
Beitrag erstellt am Montag, 17. Juli 2006
Letzte Aktualisierung: Montag, 17. Juli 2006


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
Wirtschaftsrecht Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
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