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Mietrecht:

AG Köpenick: In Berlin ist es üblich, dass Efeu an der Hausfassade wächst und Vogelkot und Spinnen in die Wohnung eindringen!

von Rechtsanwalt Nima Armin Daryai  

Wohnraummietrecht:

Urteil des Amtsgerichts Köpenick Urteil vom 26.04.2013, 12 C 384/12

In Berlin ist es üblich, dass Efeu an der Hausfassade wächst und Vogelkot und Spinnen in die Wohnung eindringen!

Nach Ansicht des Amtsgerichts Köpenick soll kein Mangel der Mietsache vorliegen, wenn Efeu an der Fassade eines Wohnhauses wächst und hierdurch Vogelkot, Spinnen und Ameisen in die Wohnung eindringen. Die Mieter hatten deswegen die Miete um 40,00 EUR monatlich gemindert. Sie wurden zur Nachzahlung der Miete verurteilt.

Der Richter hatte sich sogar die Mühe gemacht, die Wohnung persönlich in Augenschein zu nehmen. Danach stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Mietsache nicht vorliegt.

In dem Urteil heißt es wörtlich: „einen zur Minderung berechtigten Mangel stellen weder die damit einhergehenden Verschmutzung durch Vogelkot oder der Lärm nistender Vögel dar… Spinnen und Ameisen gehören ebenso zu einer so grünen Großstadt wie Berlin.“ Ab wann eine Beeinträchtigung vorliegt, die den Mietwert mindert und welche Beeinträchtigung als normal durch den Mieter hinzunehmen sind, wird je nach Geschmack des einzelnen Richters unterschiedlich ausfallen. Wenn man die Miete erheblich mindert und so ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete zustande kommt, besteht für den Vermieter aber die Möglichkeit die ordentliche Kündigung auszusprechen. Wenn dann der entscheidende Richter zu dem Ergebnis kommt, ein Mangel bestehe nicht, kann also eine solche umgesetzte Minderung zur Beendigung des Mietverhältnisses führen. Aus diesem Grund sollte jeder Mieter, der die Miete nicht nur unerheblich mindert, rechtzeitig rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
 
Rechtsanwalt Nima Armin Daryai Daryai & Kuo Rechtsanwälte GbR
Hardenbergstraße 19
10623 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: +49 (0)30 460 64 794
Fax-Nr.: +49 (0)30 460 64 795
Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht
 
Beitrag erstellt am Donnerstag, 5. September 2013
Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 5. September 2013


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
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