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Mietrecht:

40% Minderung infolge einer Dachsanierung

von Rechtsanwalt Nima Armin Daryai  

BGH, Urteil vom 12.12.2012 – VIII ZR 181/12

Mit einem Urteil aus dem Jahr 2012 hat der Bundesgerichtshof (ausnahmsweise) über die konkrete Höhe einer angemessenen Minderung entschieden.

Die Revision wurde ursprünglich zugelassen, um eine Rechtsfrage zu einem Schönheitsreparaturzuschlag in einer preisgebundenen Wohnung zu klären. Wann eine Minderung angemessen ist, ist eine Tatsachen- und keine Rechtsfrage. Da durch den Bundesgerichtshof eigentlich nur Rechtsfragen geklärt werden, geschieht es eher selten, dass er sich zu der Höhe einer angemessenen Minderung äußert. Im Zuge dieser Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof erstmalig auch zur Höhe einer angemessenen Minderung aufgrund des Ausbaus des Dachgeschosses in einem Mietshaus geäußert und diese festgestellt. Die Mieter hatten mit dem Anspruch der Vermieterin die Aufrechnung mit ihren Ansprüchen aus überbezahlter Miete erklärt. Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung erklärt, dass bei einem Dachgeschossausbau die Mieter der Wohnung unterhalb des auszubauenden Daches die Miete während der Kernbauzeiten um bis zu 40% mindern können.

 
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Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
 
Rechtsanwalt Nima Armin Daryai Daryai & Kuo Rechtsanwälte GbR
Hardenbergstraße 19
10623 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: +49 (0)30 460 64 794
Fax-Nr.: +49 (0)30 460 64 795
Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht
 
Beitrag erstellt am Donnerstag, 11. Januar 2018
Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 11. Januar 2018


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
Mietrecht Rechtsanwalt Nima Armin Daryai, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
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