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In rechtlichen Problemstellungen mit Auslandsberührung sind vor allem die Regeln zu beachten, die zum einen Deutschland und zum anderen die im einzelnen Fall betroffene ausländische Rechtsordnung zur Beantwortung der Frage vorsehen, welches Recht auf welche Teilfrage angewendet werden muß. Davon ausgehend, sind dann die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften der beteiligten Rechtsordnungen heranzuziehen. Dies betrifft etwa Vertragsabschlüsse mit Partnern im Ausland, Unternehmensgründungen im Ausland, Rechte an Gegenständen internationaler Vertragsbeziehungen, internationales Familienrecht, internationales Erbrecht und die Probleme der Sicherung und Einziehung von Forderungen im internationalen Rechtsverkehr.
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