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Internationales Privatrecht:

Rechtliche Problemstellungen mit Auslandsberührung

von Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze  
In rechtlichen Problemstellungen mit Auslandsberührung sind vor allem die Regeln zu beachten, die zum einen Deutschland und zum anderen die im einzelnen Fall betroffene ausländische Rechtsordnung zur Beantwortung der Frage vorsehen, welches Recht auf welche Teilfrage angewendet werden muß. Davon ausgehend, sind dann die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften der beteiligten Rechtsordnungen heranzuziehen. Dies betrifft etwa Vertragsabschlüsse mit Partnern im Ausland, Unternehmensgründungen im Ausland, Rechte an Gegenständen internationaler Vertragsbeziehungen, internationales Familienrecht, internationales Erbrecht und die Probleme der Sicherung und Einziehung von Forderungen im internationalen Rechtsverkehr.
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
 
Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
Eschenallee 22
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760 33
Tätigkeitsschwerpunkte: Internationales Privatrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht
Recht in Osteuropa
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 11. Oktober 2006
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 11. Oktober 2006


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
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