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Einvernehmliche Regelungen

von Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze  
Langwierige Verfahren und zuweilen hohe Kosten lassen sich oft durch einvernehmliche Regelungen über das eheliche Güterrecht, Wohnung, Hausrat, Unterhalt und das elterliche Sorgerecht vermeiden. Wenn sich aber die Betroffenen nicht einigen können, ist es Aufgabe des Anwalts, die Interessen seines Mandanten oder seiner Mandantin zwar einseitig, aber so zu vertreten, daß er oder sie vor Gericht zu Ergebnissen gelangt, mit denen sich voraussichtlich für längere Zeit leben läßt. Ziel ist nach Möglichkeit der Abschluß eines Prozesses schon in der ersten Instanz, doch zeigt nicht zuletzt die gerichtliche Praxis der Jahre 2002 und 2003, daß in manchen Fällen der Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sinnvoll sein kann, gerade auch in Fragen des Sorgerechts.
 
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Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
Eschenallee 22
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760 33
Tätigkeitsschwerpunkte: Internationales Privatrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht
Recht in Osteuropa
 
Beitrag erstellt am Montag, 17. Juli 2006
Letzte Aktualisierung: Montag, 17. Juli 2006


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
Familienrecht Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze