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Arbeitsrecht:

Kopieren betrieblicher Daten auf private Datenträger

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  
Soweit arbeitsvertragswidrig und schuldhaft Daten aus dem Bestand des Arbeitgebers auf private Datenträger kopiert werden, ist dies ebenso zu behandeln wie ein strafbares Eigentumsdelikt. Hieraus folgt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Kopierens von Daten aus dem Bestand des Arbeitgebers auf einen privaten Datenträger ist auch dann möglich, wenn es sich nicht um gesperrte Daten mit Personenbezug oder um Betriebsgeheimnisse handelt. Der Wert oder der Inhalt der Daten spielt keine Rolle. Es muß auch nicht ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen worden sein. Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, zu wissen wer, wann, welche Daten zu welchem Zweck kopiert. Dies begründete das Sächsische Landesarbeitsgericht damit, dass ein Arbeitgeber durch das unbefugte Kopieren von betrieblichen Daten jegliche Kontrolle über seinen Datenbestand verliert (MDR 00, 710).
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 23. August 2016
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 23. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Arbeitsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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