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Medizinrecht:

Arzt muss sich auf Überweisung verlassen können

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  

Wird einem Facharzt von einem Kollegen ein Patient überwiesen, so kann er darauf vertrauen, dass der Überweisung eine umfassende Anamnese vorangegangen ist. Ohne besondere Anhaltspunkte auf eine Fehldiagnose des überweisenden Kollegen ist er nicht zu weiteren Untersuchungen verpflichtet und kann sich darauf beschränken, den Überweisungsauftrag konkret zu erfüllen.



Im entschiedenen Fall erhielt ein Chirurg von einem Augenarzt die Überweisung zur Operation am grauen Star. Der Operationserfolg blieb deswegen aus, weil der Patient - für den Operateur ohne weitere Untersuchung nicht erkennbar - an einer so genannten konzentrischen Gesichtsfeldverengung litt. Der Chirurg war dem Patienten daher nicht zum Schadensersatz verpflichtet (OLG Jena 15.01.2004, Az.: 4 U 836/03)

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Freitag, 4. März 2011
Letzte Aktualisierung: Montag, 11. Juli 2011


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Medizinrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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