Berliner-Kanzleien
|Unser Service|Infos und Anmeldung|©www4jur|

Startseite
Volltextsuche
Rechtsanwälte/innen
... mit Online-Visitenkarten
... mit Online-Rechtsberatung
... mit Notfall-Rufnummer
... nach Rechtsgebieten
... Fachanwälte/innen
... Notare/innen
... Adressverzeichnis
... auf kanzleien.mobi
Rechtsinformationen
Juristische Fachbeiträge
Prozesskostenrechner
Für Rechtsanwälte/innen
Infos und Anmeldung
Linksammlung
Impressum
Aktuelles Recht
Wohnungseigentumsrecht:
Wohnungseigentumssachen nach der Reform
Onlinerecht:
Abmahnung! Was nun?
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Die Unterhaltsrechtsreform 2008 Was ändert sich?

Wann braucht man eine Krankschreibung?

von Rechtsanwalt & Notar Dr. Ernesto Loh  
Über eine Arbeitsunfähigkeit muss ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren. Dabei spielt der Weg dieser Mitteilung keine Rolle, so dass selbst eine SMS genügt. Wichtig ist nur, dass die Abwesenheit demjenigen mitgeteilt wird, der für die Dienstplanung zuständig ist.

Der Arbeitgeber kann die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sogar schon am ersten Krankheitstag verlangen, wenn dies im Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt ist (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2003, 5 AZR 112/02).

Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, ist eine Krankschreibung erst bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen vorzulegen, spätestens am vierten Tag nach Krankheitseintritt. Bei verspäteter Information kann eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung drohen.

Eine Kündigung ist auch wegen einer oder mehrerer Erkrankungen denkbar, ohne dass es einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit den Informationspflichten des Arbeitnehmers bedürfte.

Krankheitsbedingte Kündigungen sind aber schwierig umzusetzen. Möglich sind sie etwa bei häufigen Kurzerkrankungen, die auch in Zukunft bestehen und betriebliche, nicht hinzunehmende Probleme mit sich bringen.
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt & Notar Dr. Ernesto Loh
Rechtsanwalt & Notar Ernesto Loh Kanzlei Loh von Hülsen Michael
Jägerstr. 59
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: (030) 2094 2740
Fax-Nr.: +49 30 2094 2777
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
 
Beitrag erstellt am Montag, 2. April 2007
Letzte Aktualisierung: Montag, 2. April 2007


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt & Notar Dr. Ernesto Loh
Arbeitsrecht Rechtsanwalt & Notar Dr. Ernesto Loh, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt & Notar Dr. Ernesto Loh