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Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld ist erlaubt

Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld ist erlaubt

von Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff  

Elterngeld: Steuerklassenwechsel ist erlaubt

 

Ehegatten dürfen nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um höheres Elterngeld zu beziehen. Einen Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Nettoeinkommens vor der Geburt, nach dem sich die Höhe des Elterngeldes richtet, schließen weder das Bundeselterngeld -und Elternzeitgesetzes, noch das Steuerrecht aus. Auch kann den betroffenen Eltern kein Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden, wenn sie eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit nutzen. Der 13. Senat des Landessozialgerichts in Essen wies daraufhin, dass der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel nicht ausschließen wollte. Hätte der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies gesetzlich geregelt.
 
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Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff Rechtsanwaltskanzlei Gabriela Althoff
Tempelhofer Damm 140
12099 Berlin (Tempelhof)
Telefon: (030) 75 70 33 33
Fax-Nr.: +49 30 75703334
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht
Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht; Zugelassen bei allen Landgerichten und dem Kammergericht Berlin
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 30. Juni 2009
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 30. Juni 2009


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
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