Berliner-Kanzleien
|Unser Service|Infos und Anmeldung|©www4jur|

Startseite
Volltextsuche
Rechtsanwälte/innen
... mit Online-Visitenkarten
... mit Online-Rechtsberatung
... mit Notfall-Rufnummer
... nach Rechtsgebieten
... Fachanwälte/innen
... Notare/innen
... Mediatoren/innen
... Adressverzeichnis
... mit Multimedia
... auf kanzleien.mobi
Rechtsinformationen
Juristische Fachbeiträge
Sicherheit im Netz
Prozesskostenrechner
Für Rechtsanwälte/innen
Infos und Anmeldung
Linksammlung
Impressum
Aktuelles Recht
Onlinerecht:
Abmahnung! Was nun?
Gelber Schein nicht rechtzeitig da – fristlose Kündigung möglich!
Änderung des Unterhaltsvorschusses ab Januar 2009
Längere Kündigungsfristen für viele Arbeitnehmer
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsum


Top 10 Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Ausländerrecht Erbrecht Familienrecht Immobilienrecht Internationales Familienrecht Mietrecht Sozialrecht Strafrecht Verkehrsrecht



Soziale Netzwerke
Berliner Kanzleien bei Facebook
Familienrecht:

Schwiegereltern können bei einer Ehescheidung ihre Geschenke zurückverlangen

von Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff  
Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs haben die Schwiegereltern nach der Scheidung ihres Kindes jetzt bessere Chancen, Geldgeschenke an dessen Ex-Ehepartner. zum Beispiel für eine Immobilie, zurückzufordern.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatten die Eltern der Ehefrau/Tochter und ihrem damaligen Freund/Ex-Ehepartner etwas Gutes tun wollen und überwiesen im Jahre 1996 dem damaligen Freund und künftigen Ehepartner 58.000 DM zum Erwerb einer Wohnung. Im Jahre 1997 heiratete die Tochter der Kläger und der Beklagte. 2002 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Die seinerzeit erworbene Wohnung stand im Alleineigentum des Ehemannes/Ex Ehemannes. Mit ihrer Klage verlangten die Eltern von dem ehemaligen Schwiegersohn die Rückzahlung der überwiesenen 58.000 DM.

In seinem Urteil vom 3.2.2010 qualifizierte der Bundesgerichtshof nunmehr erstmalig derartige schwiegerelterliche Leistungen als Schenkung. In seiner Entscheidung führte der Bundesgerichtshof weiter aus, dass auf schwiegerelterliche ehebezogene Schenkungen die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar seien. Die Geschäftsgrundlage einer derartigen Schenkung ist i.d.R. die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen dem Kind und dem Schwiegerkind. Die Eltern gehen in der Regel davon aus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen dem Kind und dem Schwiegerkind fortbesteht und somit das eigene Kind in den fortdauernden Genuss der Schenkung kommt. Mit dem Scheitern der Ehe ist die Geschäftsgrundlage entfallen.Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof aufstellt, sollen auch dann gelten, wenn die Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Ob und wie viel das Schwiegerkind zurückzuzahlen hat, soll davon abhängen, wie sehr das eigene Kind von dem Geschenk profitiert hat. Insgesamt hat der Bundesgerichtshof mit seinem neuen Urteil die Rechte der Schwiegereltern gestärkt.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff Rechtsanwaltskanzlei Gabriela Althoff
Tempelhofer Damm 140
12099 Berlin (Tempelhof)
Telefon: (030) 75 70 33 33
Fax-Nr.: +49 30 75703334
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht
Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht.
 
Beitrag erstellt am Freitag, 2. April 2010
Letzte Aktualisierung: Freitag, 2. April 2010


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Familienrecht Rechtsanwältin & Mediatorin   Gabriela Althoff, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Diesen Beitrag als Lesezeichen speichern bei...
Mister Wong Google Bookmarks Webnews