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Familienrecht:

Scheidung: Voraussetzungen und Folgen

von Rechtsanwältin Heidrun Dickel  

Voraussetzungen
Voraussetzung für die Scheidung ist in der Regel eine Trennungszeit von einem Jahr. Eine räumliche Trennung ist nicht zwingend erforderlich. Es ist ausreichend, wenn die Eheleute im Haushalt getrennt gewirtschaftet haben. In besonderen Fällen kann von dem Trennungsjahr abgesehen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der andere Ehegatte gewalttätig ist.



Verfahren
Der Antrag auf Scheidung kann nur von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden. Bei sogenannten "einverständlichen Scheidungen" ist es möglich, dass nur ein Anwalt beauftragt wird. Dies ist aber nur dann anzuraten, wenn die Eheleute sich über alle Scheidungsfolgen geeinigt haben. Da der beauftragte Anwalt immer nur eine Partei vertreten kann, ist es im Streitfall ratsam, dass sich beide Eheleute einen Anwalt nehmen.



Scheidungsfolgen
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten möglichst bereits mit Einreichung der Scheidung die Scheidungsfolgen geklärt werden. Durch eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können — soweit erforderlich — die folgenden Punkt verbindlich geregelt werden:

  • Kinder: Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Ehewohnung
  • Hausrat
  • Vermögen
  • Schulden
  • Rente
  • Kosten


Online-Scheidung
Die sogenannte "Online-Scheidung" ist als schnelle, billige und bequeme Möglichkeit der Scheidung in der Presse besprochen worden. Die Darstellungen waren oft irreführend. Eine Scheidung per Internet ist weder schneller, noch billiger als der normale Weg der Scheidung. Eine Ehe kann nicht online geschieden werden. Geschieden wird ausschließlich vor Gericht in Anwesenheit der Eheleute. Auch sind die Kosten die gleichen.

Das Einzige, was Ihnen bei einer Online-Scheidung abgenommen wird, ist der Gang zum Anwalt. Sie ersparen sich das Beratungsgespräch und geben alle Infos über E-Mail an den Anwalt weiter. Die Eheurkunde müssen Sie allerdings per Post übersenden. Auch werden Ihnen alle Schriftsätze per Post übersandt. Die Online-Scheidung ist daher nur dann zu empfehlen, wenn kein Beratungsbedarf besteht. Dies dürfte nur bei Ehen ohne Kinder und bereits abgeschlossenem Ehevertrag der Fall sein.

Soweit es Ihnen aus zeitlichen Gründen schwer fällt, eine Beratung vor Ort wahrzunehmen, übersenden wir Ihnen gerne einen Fragebogen, der in einfach gelagerten Fällen einen Beratungstermin ersetzen kann.


Scheidung ausländischer Ehen
Soweit ein Ehepartner Deutscher ist oder beide Ehepartner — auch wenn sie nicht deutsche Staatsangehörige sind — ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, kann eine Scheidung der Ehe problemlos vor deutschen Gerichten erfolgen. Ob die Scheidung nach deutschem Recht oder dem jeweiligen ausländischen Recht erfolgt, ist im Einzelfall abzuklären.


Benötigte Unterlagen
Mit dem Scheidungsantrag muss die Eheurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift eingereicht werden.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Heidrun Dickel
Rechtsanwältin Heidrun Dickel Rechtsanwaltskanzlei Heidrun Dickel
Hohenzollerndamm 27A
10713 Berlin (Charlottenburg-Wilmersdorf)
Telefon: 030 31170293-0
Fax-Nr.: 030 31170293-9
Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, WEG-Recht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht
Zugelassen bei allen Landgerichten und am Kammergericht.

Rechtsanwältin Dickel befindet sich in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Notar Hans-Peter Albrecht.
 
Beitrag erstellt am Sonntag, 12. November 2006
Letzte Aktualisierung: Sonntag, 12. November 2006


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Heidrun Dickel
Familienrecht Rechtsanwältin Heidrun Dickel, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Heidrun Dickel
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