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Mietrecht:

Rechte und Pflichten des Mieters, wenn der Vermieter Zutritt zur Wohnung verlangt

von Rechtsanwalt Georg Calsow  
Dem Mieter einer Wohnung steht grundsätzlich das Recht zu, jedermann den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren oder zu untersagen. Gegenüber dem Vermieter, der auch ein berechtigtes Interesse an einer Besichtigung haben kann, ist das Recht des Mieters jedoch eingeschränkt. Die rechtsprechung hat versucht einen Interessenausgleich herbeizuführen.

Danach berechtigen die folgenden Gründe zur Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter:

- Besichtigung gemeldeter Mängel bzw. Überprüfung durchgeführter 
  Reparaturen

- Neuvermessung der Wohnung oder zur Vorbereitung/Durchführung von
  Baumaßnahmen

- Besichtigung nach erfolgter Kündigung

- Beim begründeten Verdacht, daß der Mieter die Wohnung vertragswidrig
  nutzt    

- Zusammen mit Kaufinteressenten, wenn das Haus oder die Wohnung
  verkauft werden soll

Grundsätzlich hat der Vermieter die Besichtigung vorher schriftlich anzumelden und dabei den Zweck der Besichtigung anzugeben. Etwas anders gilt nur dann, wenn Gefahr im Verzug ist, wodurch unverzügliches handeln erforderlich wir z.B. bei einem Wasserschaden oder einem Brand.

An Terminvorgaben des Vermieters ist der Mieter nicht gebunden. Er kann problemlos den Termin innerhalb der nächsten Tage umlegen bzw. mittels Gegenvorschlag merhere Ausweichtermine vorschlagen.

Kommt es zu einer Besichtigung empfiehlt es sich einen Zeugen beizuziehen, der wenn möglich nicht selbst Mieter der  Wohnung sein sollte. Die Besichtigung selbst hat ausschließlich sachbezogen, also dem angekündigten Zweck entsprechend, zu erfolgen. Will der Vermieter während der Besichtigung unangemeldet Vertragsgespräche führen oder Modernisierungsabsprachen treffen wollen, sollte dies nicht voreilig geschehen und der Vermieter aufgefordert werden, dies schriftlich mitzuteilen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, daß bei Modernisierungsarbeiten, mit denen Sie nicht einverstanden sind, den damit befassten Handwerkern, der Zurtritt zur Wohnung verwehrt werden sollte. Weiterhin hat der Vermieter kein Recht im Besitz eines Zweitschlüssels zu sein.

Haben Sie Probleme im Rahmen Ihres Mietverhältnisses bin ich gerne bereit Sie zu beraten un im Fall der Fälle auch gerichtlich oder außergerichtlich zu vertreten.

Georg Calsow
Rechtsanwalt
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Rechtsanwalt Georg Calsow Verkehrsrechtskanzlei Calsow
Kurfürstenstraße 23
10785 Berlin (Schöneberg)
Telefon: 030 23 00 56 98
Fax-Nr.: 030 23 00 56 99
Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Schadensersatzrecht, Schmerzensgeldrecht
Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Lehrbeauftragter an der FHVR Berlin 2007/2008
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 4. November 2008
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 4. November 2008


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Georg Calsow
Mietrecht Rechtsanwalt Georg Calsow, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Georg Calsow
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