Als Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. möchte ich Sie auf die Möglichkeit der Prozessfinanzierung zur Durchsetzung der erbrechtlichen Ansprüche hinweisen.
Die Prozessfinanzierung mit dem Kooperationspartner der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. kann für die Mandanten ein Weg sein berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Bei der Führung Ihres Prozesses mit der DAS Prozessfinanzierung, ein Tochterunternehmen der größten Rechtschutzversicherung Europas, haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.
Was ist Prozessfinanzierung?
Hohe Streitwerte von Klagen ziehen hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nach sich. So kann das Kostenrisiko für Sie bei einer Klage von 100.000,00 EUR ca. 24.000,00 EUR betragen, wenn Sie nicht über ausreichend Liquidität verfügen.Oftmals werden berechtigte Ansprüche mangels Liquidität nicht durchgesetzt.
Die DAS Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten für eine Prozess, die nach den Kostengesetzen anfallen. Dies sind zum einen die Vorschüsse für den Rechtsanwalt und das Gericht, die Kosten für Zeugen und Sachverständige, Kostenerstattungsansprüche der Gegenseite und Vollstreckungskosten.
Es werden den Mandanten sämtliche Prozesskosten ersetzt. Allerdings ist die DAS Prozessfinanzierung an dem Erlös beteiligt. Bei einem Erlös bis zu 500.000,00 EUR sind dies in der Regel 30 %, von einem Erlös der über 500.000,00 EUR hinaus geht, erhält die Prozessfinanzierung 20 %.
Finanzierbar sind sämtliche
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Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Alleinerben
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Auskunfts- und Herausgabeansprüche Mitweben
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die Erbteilungsklage
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Ansprüche des Erbvertragserben gegen den Beschenkten nach dem Erbfall
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die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
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die Durchsetzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
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die Durchsetzung des Vermächtnisanspruchs.
Die Prozessfinanzierung übernimmt die DAS nur, wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit mit 50 % eingeschätzt wird.
Für wen bietet sich die Prozessfinanzierung an ?
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für zahlungsschwache Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigte,
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für zahlungskräftige Anspruchsinhaber, wie Unternehmen, weil durch die Übernahme der Prozesskosten die Verfügbaren liquiden Mittel nicht einzusetzen sind
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bei fehlender Rechtschutzversicherung oder Erschöpfung der Deckungssumme (tritt in der Regel für Erbfälle nicht zu)
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auch für Fälle, in denen keine Prozesskostenhilfe erlangt werden kann
Grundsätzlich trägt der Prozessfinanzierer auch für den Fall, dass Sie mit Ihren Ansprüchen unterliegen die angefallenen Kosten.
Zusammenfassung:
Welchen Vorteil hat der Anspruchsinhaber (Erbe/Miterbe/Pflictteilsberechtigter) durch die Prozessfinanzierung ?
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er kann nur gewinnen
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er bekommt die Chance, den größten Teil seines Anspruches zu realisieren, obwohl ihm hierfür die erforderlichen geldlichen Mittel fehlen. Er kann Somit seine Forderung gerichtlich geltend machen, auf die er ansonsten wegen der Höhe der Prozesskosten hätte verzichten müssen.
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er kann sein Recht durchsetzen, ohne eigenes Kapital einsetzen zu müssen.
Risiko, für den Fall, dass der Prozessfinanzierer mangels ausreichender Erfolgsaussichten oder wegen fehlender Bonität der Gegenseite sich nicht für die Finanzierung der Klage entscheidet müssen Sie als Mandant, die bis dahin angefallenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen.
Es handelt sich jedoch nur um die Kosten für den Entwurf der Klageschrift.
Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung
Anspruch über 50.000,00 EUR bei dem eine wirtschaftliche Beteiligung möglich ist und der mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durchsetzbar ist