Berliner-Kanzleien
|Unser Service|Infos und Anmeldung|©www4jur|

Startseite
Volltextsuche
Rechtsanwälte/innen
... mit Online-Visitenkarten
... mit Online-Rechtsberatung
... mit Notfall-Rufnummer
... nach Rechtsgebieten
... nach Bezirken
... Fachanwälte/innen
... Notare/innen
... Mediatoren/innen
... Adressverzeichnis
... mit Multimedia
... auf kanzleien.mobi
Verbrauchertipps
Juristische Fachbeiträge
Sicherheit im Netz
Prozesskostenrechner
Beratungshilfe
Für Rechtsanwälte/innen
Infos und Anmeldung
Linksammlung
Impressum
Top 10 Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Ausländerrecht Erbrecht Familienrecht Immobilienrecht Internationales Familienrecht Mietrecht Sozialrecht Strafrecht Verkehrsrecht


Soziale Netzwerke
Berliner Kanzleien bei Facebook
Aktuelles Recht
Mehr Rechte für Pflegeeltern ab 01.09.2009
Längere Kündigungsfristen für viele Arbeitnehmer
Änderung des Unterhaltsvorschusses ab Januar 2009
Versteckter Ausschluss des Widerrufsrechts unwirksam
Erbschaftsteuer-Reform: Änderungen ab 2009
Väterliches Sorgerecht für gemeinsame, nicht in der Ehe geborene Kinder
Onlinerecht:
Abmahnung! Was nun?
Mehr Urlaub für Arbeitnehmer!
Gelber Schein nicht rechtzeitig da – fristlose Kündigung möglich!
Wie können Eltern und Erziehungsberechtigte gegen den Stundenausfall an der Schule mit juristischen Mitteln vorgehen?
Wie übersende ich einen Brief mit rechtserheblichem Inhalt richtig?


Sozialrecht:

Mehr Geld für Unterkunft bei Umzug in andere Region

von Rechtsanwältin Kirstin Gottlob  

Berlin/Kassel, 1. Juni 2010 – Leistungen für Unterkunft und Heizung sind beim Umzug in eine andere Region nicht auf die Kosten am bisherigen Wohnort begrenzt (Bundessozial-gericht, 1. Juni 2010, AZ: B 4 AS 60/09 R).

------- Von Fachanwältin für Sozialrecht Kirstin Gottlob --------

Geklagt hatte ein Hartz IV-Empfänger. Er wohnte bis Ende 2006 in Berlin – und ist dann in ein anderes Bundesland gezogen. Anfang 2008 zog er nach Berlin zurück.

Während der gesamten Zeit bezog er Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Unmittelbar vor seiner Rückkehr nach Berlin erhielt er in dem anderen Bundesland Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe vom 190,52 Euro.

Die neue, von Februar 2008 an gemietete, Berliner Wohnung kostete 300,00 Euro inklusive Heiz- und Betriebskosten. Sie war damit „angemessen“ im Sinne des Sozialgesetzbuches II. 

Das JobCenter lehnte dennoch die Leistungsgewährung in dieser Höhe ab!

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Umzug des Hartz IV-Empfängers zurück nach Berlin nicht erforderlich gewesen sei. Es können daher lediglich Leistungen für Unterkunft und Heizung bis zur Höhe der Aufwendungen am bisherigen Wohnort übernommen werden. Demnach seien lediglich 193,19 Euro zu gewähren.

Das Bundessozialgericht beendete diese Praxis.

Es urteilte:  Der Hartz IV–Empfänger habe Anspruch auf Zahlung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Umfang von 293,47 Euro (300,00 Euro abzüglich 6,53 Euro Kosten der Warmwasseraufbereitung). Zwar besage das Gesetz, dass nach einem nicht erforderlichen Umzug durch den sich die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung erhöhen, Leistungen fortan nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht werden.

Diese Regelung beträfe jedoch lediglich Umzüge innerhalb desselben kommunalen Bereichs, dem sogenannten „Vergleichsraum“ am Wohnort des Hilfebedürftigen.

Da hier ein Umzug in eine andere Region erfolgte, seien ausschließlich die Angemessenheitsgrenzen am neuen Wohnort maßgebend. 
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Kirstin Gottlob
Rechtsanwältin Kirstin Gottlob Waitschies & Ziegenhagen
Taubenstr. 20-22
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030/288 78 600
Fax-Nr.: 030/288 78 601
Tätigkeitsschwerpunkte: Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht
Rentenversicherung, Behindertenangelegenheiten, gesetzliche Krankenversicherung, Hartz IV, Pflegeversicherung.
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 28. September 2010
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 28. September 2010


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Kirstin Gottlob
Sozialrecht Rechtsanwältin Kirstin Gottlob, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Kirstin Gottlob
Diesen Beitrag als Lesezeichen speichern bei...
Mister Wong Google Bookmarks Webnews