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Mediation:

Mediation - die Win- Win- Lösung

von Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb  
Es kommt im (Rechts-)Leben häufiger vor, dass man einen vermeintlich sicheren Anspruch hat oder zu haben glaubt, dessen praktische Durchsetzung jedoch kaum möglich ist. Ebenso gibt es Gebiete, die kaum oder gar nicht "justiziabel" sind, also mit Hilfe von Richtern geklärt werden können. Hierzu gehören insbesondere Nachbarschaftsstreitigkeiten rund um das "gute Recht", Erbauseinandersetzungen um einzelne Nachlassgegenstände oder auch Missstimmigkeiten innerhalb einer betrieblichen Organisationseinheit oder eines Teams.

Derartige Fälle können vielfach - die entsprechende Bereitschaft hierzu vorausgesetzt - aus eigener Kraft gelöst werden. Da jedoch die Beteiligten meist noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, "vernünftig", zumindest aber konstruktiv miteinander zu sprechen, bedarf es eines neutralen Dritten. Der Mediator ist unparteiisch, allparteilich, und unterliegt als Anwalt der Verschwiegenheit. 

Dadurch sind wichtige Voraussetzungen gegeben, um eine Lösung fachkundig zu begleiten, ohne aber beratend oder gar regelnd einzugreifen. Das wiederum gibt den beteiligten Personen, den sog. Medianten, das im Sinne der Privatautonomie gute Gefühl, die Lösung selbst erarbeitet zu haben - zur eigenen und zu aller Zufriedenheit, mithin also eine Win-Win-Lösung.

Selbstverständlich kann ein solches Ziel nur erreicht werden, wenn die Beteiligten fair miteinander umgehen. Die Mediation eignet sich weder für Menschen, die auf vorgegebene Lösungswege angewiesen sind, noch für Personen, die das Verfahren ausnutzen wollen, um darin gewonnene Informationen in einem späteren Streit gegen andere Beteiligte auszuspielen.

Damit der zu Letzt geschilderte Fall nicht eintritt, müssen sich "meine" Medianten noch vor Beginn der Mediation diesen Grundsätzen der Mediation unterwerfen. Auch sollen sie die Bereitschaft haben, im Falle eines (späteren) Scheiterns erst einmal eine weitere Mediation zu durchlaufen, bevor die Angelegenheit im (gerichtlichen) Streit endet. Dadurch ist gewährleistet, dass die Mediation einerseits nicht vergebens war, und auf der anderen Seite die Möglichkeit offen bleibt, das erzielte Ergebnis evtl. geänderten Verhältnissen anzupassen.

Trauen Sie sich!                              

                                Ihr Mediator Ernst A. Kolb


 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb
 
Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb ADVOKOLB
Hardenbergstr. 7
10623 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 80 49 73 53
Fax-Nr.: (030) 80 49 73 51
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht
Die Kanzlei ist barrierefrei. Kostenlose Parkplätze sind vorhanden.
RA Kolb ist ausgebildeter (Wirtschafts-)Mediator und Kommentator erbrechtlicher und erbschaftsteuerrechtlicher Entscheidungen.
 
Beitrag erstellt am Freitag, 1. September 2006
Letzte Aktualisierung: Freitag, 1. September 2006


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb
Mediation Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb
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