In dem Regelsatz für die EmpfängerInnen der
SGB II-Leistungen sind laut Gesetz (§ 20 Abs. 1 SGB II) die
Kosten für die Haushaltsenergie enthalten.
Hierbei handelt es sich um die Stromkosten, die Kosten
für die Warmwasseraufbereitung und die Kochenergie. Deshalb
werden bei der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung
regelmäßig Pauschalbeträge für jedes Mitglied
der Bedarfsgemeinschaft in Abzug gebracht, weil ja die zusammen mit
der Miete zu begleichenden Kosten für die Warmwasserzubereitung
bereits im Regelsatz enthalten seien. In Berlin werden monatlich €
6,53 für den Haushaltsvorstand, € 5,87 Partnern, € 5,22 für
die ab 14-jährigen und € 3,92 für die unter 14-jährigen
in Abzug gebracht.
Die Sozialgerichte Mannheim und Frankfurt am Main und
das Landessozialgericht Sachsens haben in ihren Urteilen ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass diese Praxis fehlerhaft und die in den
Regelsätzen enthaltene Pauschale für die Stromkosten zu
niedrig sei. Das Landessozialgericht führt in seinem Urteil auch
aus, dass gerade Leistungsempfänger ältere Elektrogeräte
besitzen würden, die nicht effizient betrieben werden können.
Allein der notwendige Anteil für Energiekosten im
Regelsatz soll 2006 um circa € 150,00 zu niedrig gewesen sein. Die
Regelsätze sind in Höhe der Steigerung der Kosten für
Strom jahrelange nicht angepasst worden. Tatsächlich hat von
1998 bis 2006 eine Steigerung der Energiepreise um 26,8 %
stattgefunden. Damit müßte der Energiekostenanteil
monatlich € 33,36 betragen.
Die 1990 ermittelte und als notwendig anerkannte
Verbrauchsmenge von 1500 bis 1900 kw/h pro Jahr wird von der
Verbraucherzentrale NRW als "phantastisch" eingestuft. Bei
der Benutzung von veralteten Elektrogeräten ist diese
Verbrauchsmenge eher als "utopisch" einzuschätzen.
Eine neue Waschmaschine verbraucht heute im 60 °-Programm ein
Drittel weniger Strom als ein zehn Jahre altes Modell. Jede gesparte
Kilowattstunde bedeutet im Bundesdurchschnitt € 0,18 mehr in der
Haushaltskasse.
Der in der Regelleistung vorgesehene Ansparbetrag
reicht nicht aus, um auf Eigeninitiative der Umwelt und /oder der
Stromrechnung zuliebe auf effiziente Neugeräte umzurüsten.
So beträgt der Anteil an der Regelleistung, der theoretisch für
die Beschaffung von Kühl- und Gefrierschränken sowie
Waschmaschinen zur Verfügung steht, bei Alleinstehenden € 2,91
monatlich.