Berliner-Kanzleien
|Unser Service|Infos und Anmeldung|©www4jur|

Startseite
Volltextsuche
Rechtsanwälte/innen
... mit Online-Visitenkarten
... mit Online-Rechtsberatung
... mit Notfall-Rufnummer
... nach Rechtsgebieten
... Fachanwälte/innen
... Notare/innen
... Adressverzeichnis
... auf kanzleien.mobi
Rechtsinformationen
Juristische Fachbeiträge
Prozesskostenrechner
Für Rechtsanwälte/innen
Infos und Anmeldung
Linksammlung
Impressum
Aktuelles Recht
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Wohnungseigentumsrecht:
Wohnungseigentumssachen nach der Reform
Die Unterhaltsrechtsreform 2008 Was ändert sich?
Betreuungsunterhalt - eine neue Entscheidung des BGH
Versteckter Ausschluss des Widerrufsrechts unwirksam

Hartz IV und Kosten der Haushaltsenergie

von Rechtsanwältin Anja Weidner  

In dem Regelsatz für die EmpfängerInnen der SGB II-Leistungen sind laut Gesetz (§ 20 Abs. 1 SGB II) die Kosten für die Haushaltsenergie enthalten.

Hierbei handelt es sich um die Stromkosten, die Kosten für die Warmwasseraufbereitung und die Kochenergie. Deshalb werden bei der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung regelmäßig Pauschalbeträge für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft in Abzug gebracht, weil ja die zusammen mit der Miete zu begleichenden Kosten für die Warmwasserzubereitung bereits im Regelsatz enthalten seien. In Berlin werden monatlich € 6,53 für den Haushaltsvorstand, € 5,87 Partnern, € 5,22 für die ab 14-jährigen und € 3,92 für die unter 14-jährigen in Abzug gebracht.

Die Sozialgerichte Mannheim und Frankfurt am Main und das Landessozialgericht Sachsens haben in ihren Urteilen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Praxis fehlerhaft und die in den Regelsätzen enthaltene Pauschale für die Stromkosten zu niedrig sei. Das Landessozialgericht führt in seinem Urteil auch aus, dass gerade Leistungsempfänger ältere Elektrogeräte besitzen würden, die nicht effizient betrieben werden können.

Allein der notwendige Anteil für Energiekosten im Regelsatz soll 2006 um circa € 150,00 zu niedrig gewesen sein. Die Regelsätze sind in Höhe der Steigerung der Kosten für Strom jahrelange nicht angepasst worden. Tatsächlich hat von 1998 bis 2006 eine Steigerung der Energiepreise um 26,8 % stattgefunden. Damit müßte der Energiekostenanteil monatlich € 33,36 betragen.

Die 1990 ermittelte und als notwendig anerkannte Verbrauchsmenge von 1500 bis 1900 kw/h pro Jahr wird von der Verbraucherzentrale NRW als "phantastisch" eingestuft. Bei der Benutzung von veralteten Elektrogeräten ist diese Verbrauchsmenge eher als "utopisch" einzuschätzen. Eine neue Waschmaschine verbraucht heute im 60 °-Programm ein Drittel weniger Strom als ein zehn Jahre altes Modell. Jede gesparte Kilowattstunde bedeutet im Bundesdurchschnitt € 0,18 mehr in der Haushaltskasse.

Der in der Regelleistung vorgesehene Ansparbetrag reicht nicht aus, um auf Eigeninitiative der Umwelt und /oder der Stromrechnung zuliebe auf effiziente Neugeräte umzurüsten. So beträgt der Anteil an der Regelleistung, der theoretisch für die Beschaffung von Kühl- und Gefrierschränken sowie Waschmaschinen zur Verfügung steht, bei Alleinstehenden € 2,91 monatlich.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Anja Weidner
Rechtsanwältin Anja Weidner Rechtsanwältin Anja Weidner
Kurfürstenstr. 23
10785 Berlin (Schöneberg)
Telefon: (030) 695 17 40
Fax-Nr.: +49 30 215 99 04
Tätigkeitsschwerpunkte: Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht
Ich vertrete schwerpunktmäßig in folgenden Angelegenheiten:Pflegerecht, Rentenrecht, Krankenversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht, Hartz IV, Sozialhilfe
 
Beitrag erstellt am Samstag, 11. August 2007
Letzte Aktualisierung: Sonntag, 29. Juni 2008


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Anja Weidner
Sozialrecht Rechtsanwältin Anja Weidner, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Anja Weidner