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Arbeitsrecht:

Freie Mitarbeit. Wann bin ich in Wirklichkeit fest angestellt?

von Rechtsanwalt Markus Waitschies  
Die meisten Chefs wollen Geld sparen – und ihre Beschäftigten einstellen und feuern können, wann sie wollen. Darum schreiben viele Unternehmen in die Verträge, dass ihre Beschäftigten als freie Mitarbeiter ihre Dienste erbringen sollen.

Welche Nachteile erleide ich als freier Mitarbeiter?

Ich muss nicht nur meine Krankenversicherung komlett allein zahlen. Mein Arbeitgeber zahlt auch nicht, wenn ich wegen Krankheit ausfalle. Den Angstellten muss er sechs Wochen lang das Gehalt weiter überweisen, danach übernimmt die Krankenkasse das Gehalt. Der freie Mitarbeiter hat keinen Uraub. Anders der Angestellte: Das Gesetz garantiert ihm mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr, bezogen auf die Fünf-Tage-Woche. Schließlich kann das Vertrags-Verhältnis mit einem freien Mitarbeiter schnell gekündigt werden. Für Angestellte gilt in den meisten Fälen das Kündigungsschutzgesetz mit seinen vielen Beschränkungen für die Chefs.

Wie erkenne ich nun, dass ich in Wirklichkeit fest angestellt bin?

Die Richter am Bundesarbeitsgericht fragen nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit. Wer an Weisungen gebunden ist und in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert wird, ist demnach persönlich abhängig und fest angestellt.

Beispiel:

Ein Chefarzt in der Klinik ist zwar an die fachlichen, das heißt: die medizinischen Weisungen der Klinikleitung nicht gebunden. Aber er nutzt die Betten, die Operationssääle, die Krankenschwestern für die Behandlung der Patienten. Er ist derart in die Klinik eingebunden, dass kaum jemand auf die Idee käme, er sei ein freier Mitarbeiter und erbringe seine Dienste selbstständig.

Gegenbeispiel:

Ein Kameramann, der zwar im Wesentlichen einen Fernsehsender oder eine Produktionsfirma als Auftraggeber hat, aber doch wochenlang keine Beiträge filmt, eigene Vorschläge macht und nur selten an Redaktionskonferenzen teilnimmt, wird nicht sehr stark von den Weisungen der Redaktionen abhängig sein. Er ist außerdem nicht stark in den Betrieb eingebunden. Er filmt auswärts und oft wochenlang gar nicht. Er wird als freier Mitarbeiter, das heißt wie ein Selbstständiger tätig.

Wenn die beiden Kriterien nicht weiter helfen, schauen Richter gern auf begleitende Umstände, auf die so genannten sekundären Merkmale. Sie fragen sich:

Wie haben die Parteien den Vertrag bezeichnet?

Soll der Beschäftigte seine Leistungen nur persönlich erbringen? Dann wird es eher um einen Angestellten gehen.

Oder darf der Vertragspartner wie ein Unternehmer andere Menschen mit en geforderten Arbeiten beauftragen? Dann handelt es sich eher um einen freien Mitarbeiter.

Soll dem, der die Arbeitsleistung erbringt, ein Urlaubsgeld gezahlt werden? Und bekommt er eine Fortzahlung des Geldes, wenn er krank wird? Auch in diesen Fällen werden Richter eher dazu kommen, dass es sich um einen Angestellten handelt.

Übrigens: Nicht als primäres Merkmal für die freie Mitarbeit gilt der Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Zwar ist der Kameramann aus dem Beispiel weiter oben nur für eine Redaktion tätig, er ist von ihr wirtschaftlich abhängig, aber das macht ihn nicht zum Angestellten! Er ist jedoch einer "arbeitnehmerähnliche Person" – und darf deshalb bei Schwierigkeiten mit dem Sender vor den arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsgerichten eine Klage erheben.

Sollten Sie sich gegen Forderungen Ihres Chefs wehren wollen, helfen ich Ihnen gern. Weitere Infos zum Arbeitsrecht und Kündigungsschutz, Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin und Hamburg, Waitschies & Ziegenhagen, Telefon 030 / 288 78 600. Web-Adresse: www.wz-anwaelte.de



 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Markus Waitschies
Rechtsanwalt Markus Waitschies Waitschies & Ziegenhagen
Taubenstr. 20-22
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 288 78 600
Fax-Nr.: 030 / 288 78 601
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Antidiskriminierungsrecht
Im Arbeitsrecht kämpfe ich für eine hohe Abfindung – oder für Ihren Job.
 
Beitrag erstellt am Freitag, 6. Februar 2009
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 30. März 2010


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Markus Waitschies
Arbeitsrecht Rechtsanwalt Markus Waitschies, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Markus Waitschies
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