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Arbeitsrecht:

Einstellungsgespräch

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  

Erreicht ein Arbeitnehmer den Abschluss des Arbeitsvertrages durch bewusst falsche Beantwortung von Fragen, die der Arbeitgeber ihm beim Einstellungsgespräch gestellt hat, kann darin eine arglistige Täuschung liegen, die den Arbeitgeber zur Vertragsanfechtung berechtigt.
Das galt nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht, wenn die im Rahmen einer Bewerbung gestellte Frage unzulässig war.

Die Unzulässigkeit von Fragen beim Einstellungsgespräch ist nunmehr ebenfalls an dem seit 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu messen.
Die Frage nach einer Schwangerschaft ist nach wie vor unzulässig. Gleiches gilt für Fragen nach Gewerkschafts-, Religions- und Parteizugehörigkeiten. Problematisch könnten nunmehr auch Fragen nach Krankheiten sein, wenn diese dauerhaft sind und einer Behinderung gleichkommen. Fragen nach dem Alter sind wegen der Gefahr der Diskriminierung unzulässig.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Eschenallee 22
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
Interessenschwerpunkte: Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Montag, 12. März 2007
Letzte Aktualisierung: Montag, 12. März 2007


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Arbeitsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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