Direktionsrecht des Arbeitgebers |
von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  |
Merkmal eines Dienstvertrages ist das Direktionsrecht. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet eine nach Zeit bemessene Leistung zu erbringen. Die Lage der Arbeitszeit wird durch den Arbeitgeber bestimmt. Der Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich welche Leistung zu erbringen ist und wann, denn er trägt das wirtschaftliche Risiko. Das Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber einen weiten Raum zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Insbesondere hat der Arbeitgeber das Recht, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers festzulegen und dabei Ort und Zeit der Leistung zu bestimmen. Die Art der Leistung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Hieran ist zu auch messen, ob die Weisungen des Arbeitgebers noch vom Direktionsrecht gedeckt sind, oder ob ggf. eine Änderungskündigung hätte ausgesprochen werden müssen.
|
| |
| Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an: |
| |
| Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
|
|
 |
 |
 |
|
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
|
Eschenallee 22 |
|
14050 Berlin (Charlottenburg) |
|
Telefon: (030) 3000 760-0 |
|
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33 |
|
| Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht |
|
| Interessenschwerpunkte: Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht |
|
|
| |
Beitrag erstellt am Dienstag, 24. Oktober 2006
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 24. Oktober 2006
Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
|
Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |