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Arbeitsrecht:

Direktionsrecht des Arbeitgebers

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  

Merkmal eines Dienstvertrages ist das Direktionsrecht. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet eine nach Zeit bemessene Leistung zu erbringen. Die Lage der Arbeitszeit wird durch den Arbeitgeber bestimmt. Der Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich welche Leistung zu erbringen ist und wann, denn er trägt das wirtschaftliche Risiko. Das Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber einen weiten Raum zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Insbesondere hat der Arbeitgeber das Recht, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers festzulegen und dabei Ort und Zeit der Leistung zu bestimmen. Die Art der Leistung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Hieran ist zu auch messen, ob die Weisungen des Arbeitgebers noch vom Direktionsrecht gedeckt sind, oder ob ggf. eine Änderungskündigung hätte ausgesprochen werden müssen.

 
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Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Eschenallee 22
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
Interessenschwerpunkte: Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 24. Oktober 2006
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 24. Oktober 2006


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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