Berliner-Kanzleien
|Unser Service|Infos und Anmeldung|©www4jur|

Startseite
Volltextsuche
Rechtsanwälte/innen
... mit Online-Visitenkarten
... mit Online-Rechtsberatung
... mit Notfall-Rufnummer
... nach Rechtsgebieten
... Fachanwälte/innen
... Notare/innen
... Mediatoren/innen
... Adressverzeichnis
... mit Multimedia
... auf kanzleien.mobi
Rechtsinformationen
Juristische Fachbeiträge
Sicherheit im Netz
Prozesskostenrechner
Für Rechtsanwälte/innen
Infos und Anmeldung
Linksammlung
Impressum
Aktuelles Recht
Onlinerecht:
Abmahnung! Was nun?
Änderung des Unterhaltsvorschusses ab Januar 2009
Mehr Rechte für Pflegeeltern ab 01.09.2009
Gelber Schein nicht rechtzeitig da – fristlose Kündigung möglich!
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsum


Top 10 Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Ausländerrecht Erbrecht Familienrecht Immobilienrecht Internationales Familienrecht Mietrecht Sozialrecht Strafrecht Verkehrsrecht



Soziale Netzwerke
Berliner Kanzleien bei Facebook
Mediation:

Die Mediation im modernen Unternehmen

von Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff  

Grundsätzlich kann man von 4 zentralen Feldern für den Mediationseinsatz in Unternehmen sprechen.  

1.         Zwischenbetriebliche Auseinandersetzungen,
2.         Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat
3.         Mobbing von Personen und Personengruppen
4.         Konflikte zwischen Gruppen und Abteilungen

1. Zwischenbetriebliche Auseinandersetzungen: 

Die Gegenstände dieser Verfahren sind recht vielfältig. Es geht häufig um Fragen der Haftung, Regressforderungen und um die Evaluierung des Wertes von angekauften oder ausgegliederten Unternehmen. Insbesondere das Netz vielfältiger Unternehmensbeteiligungen eröffnet eine Fülle von Streit und Bewertungsfragen. Viele neu gegründete Firmen scheitern gerade daran, dass sie nicht mit Konflikten umgehen können, die sich aus der Gründungssituation ergeben. Auch in diesem Fall kann ein Mediator als Spezialist Konfliktvermeidung und Konfliktvermittlung intervenieren.

2. Auseinandersetzung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat  

In den Verhandlungen zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat des Unternehmens sind Arrangements/Absprachen und Verhandlungen an der Tagesordnung. Der Personalabbau mit den empfindlichen Konsequenzen für die Existenz der davon Betroffenen ist sinnvollerweise am stärksten von individuellen und kollektiven arbeitsrechtlichen Regelungen umzäunt. Häufig kommt es zu Konfrontationen z. B. bei der Stilllegung und Verlagerung von Betriebsteilen. Diese Konfrontationen führen zwangsläufig zu einer Entwicklung im betrieblichen Klima, die sich sehr negativ auswirkt. Häufig vertreten Betriebsrat und Gewerkschaft oft nachdrücklich und starr Positionen, ohne noch möglich gemeinsame Interessen zu sehen. So werden von den Gewerkschaften die Strategien des Arbeitskampfes eingesetzt. Der damit zusammenhängende Schaden ist häufig für beide Konfliktparteien groß. Mediative Verfahren spielen in diesem Kontext bisher noch keine bedeutende Rolle. Insgesamt ist jedoch die Kooperation zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft und Unternehmen im Einzellfall auch Regional besser geworden. So wurden begrenzte Bündnisse für Arbeit ins Leben gerufen. In diesen Bündnissen wurde dann mehr verhandelt und ausgehandelt, sowie Interessen und Anliegen besprochen. Man versucht in diesen Bündnissen zu einem Agreement zu kommen. Bei den Themen die in der Regel ausgehandelt werden, kommen zu den üblichen Fragen des Personalabbaus und der Höhe der Abfindung, des Sozialplans und der Auswahlkriterien auch neue Gesichtspunkte dazu. So wird häufig über innovative Strategien, Verselbständigung von Unternehmensteilen sowie auch von der Gründung von Qualifizierungsgesellschaften gesprochen.  

Der Mediator kann in Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften, Betriebsrat und Personalleitung beraten und diese steuern, ohne dass die bisherigen Organe des Betriebsverfassungsgesetzes ihre Funktion einbüßen. Das spezielle Wissen des Mediators bezieht sich auf Kommunikationsstörungen, Wahrnehmungsverzerrung,  Perspektivverluste und Eskalationen. Dort wo alte Fronten aufgeweicht sind und sich die Tarifparteien ihrer wechselseitigen Verantwortung für die Zukunft der Arbeit bewusst sind, kann ein Mediator mit seinen besonderen Kompetenzen den Prozess unterstützen.

3. Mobbing von Personen und Personengruppen 

Das Mobbing von Mitarbeitern ist zu einem bedeutenden Thema geworden. Mobbing ist die Bezeichnung für alle Strategien der Schikane, Diskriminierung in Isolierung von Mitarbeitern. Auslöser kann oft der Vorgesetze sein, der beispielsweise einen unliebsamen Mitarbeiter hinausekeln will. Ausgangspunkt ist häufig ein interner Streit um Vorrechte und Chancen. In der Regel trifft das Mobbing einzelne oder eine kleine Zahl von Mitarbeitern, die von der Mehrheit der Mitarbeiter gekränkt, isoliert oder beleidigt werden. Die Formen des Mobbings sind vielfältig, z. B. Ausschluss von Informationen, nicht erwiderter Gruß, Ausschluss von internen Feiern, Denonzination etc. Das Motiv ist häufig Konkurrenz oder latenter Neid. Eine spezifische Form des Mobbings ist auch die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Bisher werden solche Fälle kaum beachtet. Die Betroffenen erfahren keine Unterstützung.

 Ein professioneller Mediator wird jedoch die Klagen und Beschwerden der Einzelnen ernsthaft beachten. Das Instrumentarium mit dem der Mediator solche Fälle angeht, reicht von der Versetzung in eine andere Abteilung, in ein anderes Umfeld, über klärende Zweiergespräche bishin zu Sitzungen mit der gesamten beteiligten Gruppe.

4. Konflikte zwischen Gruppen und Abteilungen 

Dieser Bereich ist das Haupttätigkeitsfeld der Mediatoren im Unternehmen.  

Ein Beispiel: 

Zwei Abteilungen zum Beispiel die Entwicklung und der Vertrieb können nicht miteinander, Unterschiedliche Mentalitäten und Ziele führen dazu, dass sich die Leiter der Abteilungen möglichst aus dem Weg gehen. In den jeweiligen Gruppensitzungen wird die andere Gruppe verspottet. Für das Unternehmen notwendige Kooperation zwischen den Gruppen kommt nicht zustande. Beispielsweise wird bei Kundenterminen häufig der kompetente Entwickler des Produkts vergessen oder die Entwickler geben beispielsweise die Terminveränderungen in der Entwicklung nicht prompt an den Vertrieb weiter. Grundsätzlich kommt es bei Problemen zwischen Gruppen und Abteilungen häufig dazu, dass dringende Informationen verweigert werden oder die andere Gruppe beispielsweise bewusst desinformiert ist. Auch haben die Gruppen jeweils negative Bilder von ihrem jeweiligen Gegenüber. Die persönlichen Animositäten und Feindschaften beeinträchtigen die Kooperation.  

Für das Unternehmen ist es jedoch wichtig, dass die Gruppen und Abteilungen wie Partner weiter zusammenarbeiten. In dieser Situation ist das Reingreifen eines/r professionellen Mediators/in unabdingbar. Es greifen besonders die Verfahrens- und Instrumentarien des Mediators die gegenüber eines Konfliktmanager oder externen Konflikttrainers hinausgehen. Die Einsatzmöglichkeiten des Mediators in diesen Konflikten sind vielfältig. Der Mediator kann den Konfliktparteinen durch seine Fähigkeit zur strukturierten Verhandlungsführung aktiv unterstützen. Die Mediatorin ist darin geschult, die Fragen so zu stellen, dass deutlich wird, wo die eigentlichen Probleme liegen. Dadurch werden die emotionalen Blockaden der Beteiligten gelöst, so dass die Beteiligten wieder miteinander ins Gespräch kommen und so durch die Kommunikation zwischen den Gruppen eine Lösung herbeigeführt werden kann.

 

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff Rechtsanwaltskanzlei Gabriela Althoff
Tempelhofer Damm 140
12099 Berlin (Tempelhof)
Telefon: (030) 75 70 33 33
Fax-Nr.: +49 30 75703334
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht
Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht.
 
Beitrag erstellt am Donnerstag, 11. Oktober 2007
Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 11. Oktober 2007


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Mediation Rechtsanwältin & Mediatorin   Gabriela Althoff, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Diesen Beitrag als Lesezeichen speichern bei...
Mister Wong Google Bookmarks Webnews