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Aktuelles Recht:

Die Hamb.Sparkasse ist zur Zahlung von Schadensersatz an eine Kleinanlegerin verurteilt worden

von Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff  
Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse zum Schadensersatz an eine Kleinanlegerin  verurteilt. Die Hamburger Sparkasse muss an die Klägerin/Kleinanlegerin Schadensersatz zahlen und die verkauften Lehmann Brothers Zertifikate zurücknehmen. Im wesentlichen begründete das Gericht das Urteil damit, dass die Bank die Anlegrin bei der Anlageberatung nicht über die Handelsspanne, die die Bank wegen des Kaufs dieser Zertifikate realisieren würde, aufgeklärt hat. Demnach war es der Kundin nicht möglich zu beurteilen, ob die Bank sie kundenorientiert oder auch mit Blick auf das eig.Umsatzinteresse beraten hat. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Sparkasse über die Handelsspanne aufklären müssen, um auf einen möglichen Interessenkonflikt zwischen der kundenorientierten Beratung und dem eigenen Absatzinteresse hinzuweisen.

In einer Reihe von Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (so genannte Kick Back Urteile) die Pflicht der Bank angenommen, dass die Bank im Zusammenhang mit der Beratung darauf hinzuweisen hat, wenn sie eine Rückvergütung oder Provision erhält. Diese Rechtsprechung übertrug das Landgericht Hamburg auf den vorliegenden Fall.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff Rechtsanwaltskanzlei Gabriela Althoff
Tempelhofer Damm 140
12099 Berlin (Tempelhof)
Telefon: (030) 75 70 33 33
Fax-Nr.: +49 30 75703334
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht
Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht.
 
Beitrag erstellt am Montag, 27. Juli 2009
Letzte Aktualisierung: Montag, 3. August 2009


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriela Althoff
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