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Arbeitsrecht:

Ausbildung. Welche Rechte habe ich?

von Rechtsanwalt Markus Waitschies  
Wer eine Ausbildung beginnt, sollte seine wichtigsten Rechte kennen. Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen:

Ich habe will einen Ausbildungsvertrag schließen. Darin stehen sechs Monate Probezeit. Ist das okay?

Nein. Die Probezeit darf höchstens vier Monate betragen. Wer einen solchen Vertrag vorgelegt bekommt, kann ihn aber ruhig unterschrieben. Die Probezeit gilt dann trotzdem nur für vier Monate.

Wie schnell kann mein Chef in der Probezeit kündigen?

Er kann jederzeit kündigen – ohne dass er sich an eine Frist halten müsste.

Die Probezeit ist überstanden. Wie kann mein Chef mich loswerden?

So gut wie gar nicht. Er kann nur aus wichtigem Grund kündigen. Unter Juristen heißen diese Gründe scherzhaft "hauen, klauen, saufen". Das bedeutet: Wer beispielsweise Gegenstände des Arbeitgebers oder Arbeitszeit klaut, ist draußen. Wer Kollegen schlägt, sie beleidigt oder Ähnliches muss gehen. Und wer nach der Party so angetrunken zur Arbeit kommt, dass er nichts tun kann, muss mit einer Kündigung rechnen.

Ich bin männlich und trage lange Haare. Mein Chef will das nicht. Darf er mir kurze Haare vorschreiben?

In der Regel nicht. Dies geht nur, wenn der Chef ein wirklich guten Grund für die Anweisung hat, zum Beispiel Sicherheitsfragen oder den Kundenkontakt in einer Bank.

Mein Vorarbeiter verbietet mir das Rauchen. Darf er das?

Nur, wenn das Verbot im Arbeitsvertrag steht, oder wenn es eine so genannte Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag verbieten.

Ich muss jeden Abend meine Werkzeuge sauber machen. Kann ich mich dagegen wehren?

Nein. Auszubildende müssen die Werkzeuge pfleglich behandeln, Reinigung gehört in der Regel dazu.

Mir wird alles zu viel, und ich mag meinen Ausbilder nicht. Kann ich kündigen?

Ja. Schriftlich mit einer Frist von vier Wochen. Einfach schreiben, dass man die Ausbildung aufgeben möchte.

Kann mich mein Chef nach der Ausbildung befristet einstellen?

Ja. Das ist zulässig. Die Höchstdauer der Befristung kann dabei zwei Jahre überschreiten. 

Sollten Sie sich gegen Forderungen Ihres Chefs oder Ausbilders wehren wollen, helfen ich Ihnen gern. Weitere Infos zum Arbeitsrecht und Kündigungsschutz, Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin und Hamburg, Waitschies & Ziegenhagen, Telefon 030 / 288 78 600. Web-Adresse: www.wz-anwaelte.de

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Markus Waitschies
Rechtsanwalt Markus Waitschies Waitschies & Ziegenhagen
Taubenstr. 20-22
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 288 78 600
Fax-Nr.: 030 / 288 78 601
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Antidiskriminierungsrecht
Im Arbeitsrecht kämpfe ich für eine hohe Abfindung – oder für Ihren Job.
 
Beitrag erstellt am Freitag, 6. Februar 2009
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 30. März 2010


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Markus Waitschies
Arbeitsrecht Rechtsanwalt Markus Waitschies, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Markus Waitschies
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