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Aktuelles Recht:

Aufhebung eines Bescheides wegen Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente innerhalb der Jahresfrist!

von Rechtsanwältin Gabriele Brandenburg  
Ein Bescheid wegen Erwerbsminderungsrente kann wegen Hinzuverdienst nur innerhalb der Jahresfrist gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X aufgehoben werden. Bei den schwierigen Regelungen des Hinzuverdienstes bei Erwerbsminderungsrenten kann nicht von grober Fahrlässigkeit oder einem Erkennen müssen seitens des Versicherten ausgegagnen werden (SG Gießen, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - S 4 R 451/12).
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Gabriele Brandenburg
 
Rechtsanwältin Gabriele  Brandenburg Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Brandenburg
Bundesallee 112
12161 Berlin (Friedenau)
Telefon: 030 8926019
Fax-Nr.: 030 8934461
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Medizinrecht, Sozialversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht
mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Gesellschaftsrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 8. Juli 2015
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 8. Juli 2015


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Gabriele Brandenburg
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