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Arbeitsrecht:

Auf einmal gekündigt. Wie schnell muss ich reagieren?

von Rechtsanwalt Markus Waitschies  
Wer eine Kündigung vom Chef bekommt, muss sich beeilen: Drei Wochen bleiben, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Ab wann läuft die Frist?

Sie beginnt an dem Tag, an dem die schriftliche Kündigung vorliegt. Also nicht am Tag, an dem der Vorgesetzte sagt: "Ich werde Sie raus schmeißen!" Sondern am Tag, an dem das Schreiben mit der Kündigung zum Beispiel im Briefkasten steckt oder dieses Schriftstück bei der Arbeit übergeben wird.

Zählen Samstage und Sonntage mit?

Eigentlich ja. Denn wenn am Freitag gekündigt wird, läuft die Frist drei Wochen später am Freitag um 0 Uhr ab.

Allerdings gilt eine Ausnahme: Fällt das E n d e der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der darauf folgende Werktag als Fristende.

Beispiel: Sie erhalten eine Kündigung am Donnerstag, 10. April 2008. Fristablauf wäre eigentlich drei Wochen später, am Donnerstag, 1. Mai 2008. Allerdings handelt es sich beim 1. Mai um einen Feiertag, der nicht mitgezählt wird. Also kann eine Kündigungsschutzklage bis zum darauf folgenden Werktag, Freitag, 2. April 2008, 0 Uhr, beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Was passiert, wenn ich im Urlaub bin?

Auch wer eine Kündigung während des Urlaubs zugestellt bekommt, muss innerhalb von drei Wochen reagieren. Geht das nicht, weil der Urlaubsflieger erst am Tag nach Ablauf der Frist zu Hause ankommt, kann das Gericht die Klage nachträglich zulassen. So steht es in § 4 Kündigungsschutzgesetz.

Sollten Sie sich gegen Forderungen Ihres Chefs wehren wollen, helfen ich Ihnen gern. Weitere Infos zum Arbeitsrecht und Kündigungsschutz, Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin und Hamburg, Waitschies & Ziegenhagen, Telefon 030 / 288 78 600. Web-Adresse: www.wz-anwaelte.de

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Markus Waitschies
Rechtsanwalt Markus Waitschies Waitschies & Ziegenhagen
Taubenstr. 20-22
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 288 78 600
Fax-Nr.: 030 / 288 78 601
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Antidiskriminierungsrecht
Im Arbeitsrecht kämpfe ich für eine hohe Abfindung – oder für Ihren Job.
 
Beitrag erstellt am Freitag, 6. Februar 2009
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 30. März 2010


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Markus Waitschies
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