Ab wann läuft die Frist?
Sie beginnt an dem Tag, an dem die schriftliche Kündigung vorliegt. Also nicht am Tag, an dem der Vorgesetzte sagt: "Ich werde Sie raus schmeißen!" Sondern am Tag, an dem das Schreiben mit der Kündigung zum Beispiel im Briefkasten steckt oder dieses Schriftstück bei der Arbeit übergeben wird.
Zählen Samstage und Sonntage mit?
Eigentlich ja. Denn wenn am Freitag gekündigt wird, läuft die Frist drei Wochen später am Freitag um 0 Uhr ab.
Allerdings gilt eine Ausnahme: Fällt das E n d e der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der darauf folgende Werktag als Fristende.
Beispiel: Sie erhalten eine Kündigung am Donnerstag, 10. April 2008. Fristablauf wäre eigentlich drei Wochen später, am Donnerstag, 1. Mai 2008. Allerdings handelt es sich beim 1. Mai um einen Feiertag, der nicht mitgezählt wird. Also kann eine Kündigungsschutzklage bis zum darauf folgenden Werktag, Freitag, 2. April 2008, 0 Uhr, beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Was passiert, wenn ich im Urlaub bin?
Auch
wer eine Kündigung während des Urlaubs zugestellt bekommt, muss
innerhalb von drei Wochen reagieren. Geht das nicht, weil der
Urlaubsflieger erst am Tag nach Ablauf der Frist zu Hause ankommt, kann
das Gericht die Klage nachträglich zulassen. So steht es in § 4
Kündigungsschutzgesetz.









