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Arbeitsrecht:

Arbeit und Krankheit. Wann muss ich mich krank melden?

von Rechtsanwalt Markus Waitschies  
Ganz wichtig: Wer krank wird, muss sich sofort bei seinem Chef melden!

Man darf nicht warten, bis der gelbe Schein ausgefüllt ist und ihn dann einfach zum Arbeitgeber schicken. Also: Man muss zum Telefon greifen, dem Chef sagen, dass man krank ist – und schätzen, wie lang es ungefähr dauern wird.

So haben es die Richter des Bundes-Arbeits-Gerichtes entschieden (BAG 2. Senat, Urteil vom 31.08.1989 – 2 AZR 13/89). Sie sagen: Das folge aus § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Dort steht: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."

Was heißt "unverzüglich"?

Das bedeutet zwar nicht "sofort". Allerdings muss der Arbeitnehmer seinen Chef so schnell informieren, wie es den Umständen entsprechend möglich ist.

Beispiele:

Wer Abends krank wird, muss sich in der Regel am Morgen bei Arbeitsbeginn per Telefon melden. Also: Noch vor dem Termin beim Arzt anrufen!

Wer krank wird – und erst ein paar Tage später zur Arbeit erscheinen braucht, muss dem Arbeitgeber bereits vorher informieren! Man muss am ersten Tag der Krankheit zum Hörer greifen! Fall: Frau Spielvogel wird Montagmittag krank. Sie soll am Donnerstag wieder zur Arbeit. Frau Spielvogel muss noch am Montag bei ihrem Arbeitgeber anrufen.

Was, wenn ich mich zu spät melde?

Im Extrem-Fall kann der Arbeitgeber kündigen! Die Bundes-Arbeits-Richter haben geurteilt, dass eine ordentliche Kündigung bei entsprechender vorheriger Abmahnung möglich ist!

Sollten Sie Probleme wegen einer Krankmeldung bekommen, sollte Ihr Chef Ihnen deswegen kündigen wollen, helfe ich Ihnen gern. Weitere Infos zu Arbeit und Krankheit, Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin, Waitschies & Ziegenhagen, Telefon 030 / 288 78 600. Web-Adresse: www.wz-anwaelte.de
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Markus Waitschies
Rechtsanwalt Markus Waitschies Waitschies & Ziegenhagen
Taubenstr. 20-22
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 288 78 600
Fax-Nr.: 030 / 288 78 601
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Antidiskriminierungsrecht
Im Arbeitsrecht kämpfe ich für eine hohe Abfindung – oder für Ihren Job.
 
Beitrag erstellt am Freitag, 6. Februar 2009
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 30. März 2010


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Markus Waitschies
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