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Änderungskündigung. Was kann ich jetzt tun?

von Rechtsanwalt Markus Waitschies  
Manchmal macht der Chef ein neues Angebot, dass sich als Verschlechterung entpuppt. Vor allem, wenn die Firma Geld sparen will, bietet sie ihren Angestellten an, für weniger Gehalt zu arbeiten. Juristen nennen dieses neue "Angebot" eine Änderungskündigung.

Änderungskündigung – Was ist das genau?

Die Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil ist eine ganz normale Kündigung. Sie soll das bisherige Arbeitsverhältnis beenden. Sie unterscheidet sich in nichts von anderen Kündigungen, bei dem der Arbeitsplatz ganz verloren geht.

Der zweite Teil beinhaltet ein Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages – und darin steht zum Beispiel, dass weniger Geld gezahlt wird.

Wie sollte ich reagieren?

Nun gibt es ein Dilemma: Wer das Angebot ausschlägt, riskiert den Verlust seines Arbeitsplatzes, weil der Chef ja kündigt. Wer sich aber vorschnell einverstanden erklärt, riskiert einen Gehaltsverlust, der vielleicht nicht berechtigt wäre.

Das Kündigungsschutzgesetz hilft!

Darum hilft das Kündigungsschutzgesetz denen, die eine Änderungskündigung erhalten. Die Arbeitnehmer können das schlechtere Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Sache rechtmäßig ist. So steht es in § 2 Kündigungsschutzgesetz.

Das bedeutet: Die Arbeitnehmer können innerhalb von drei Wochen gegen die Änderungskündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Das Gericht prüft, ob der erste Teil (nämlich die Kündigung) wirksam ist.

Lautet das Ergebnis, dass diese Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist, muss der Chef das alte Gehalt weiter zahlen.

Kommt das Gericht aber zum Ergebnis, dass die Kündigung rechtens ist, können die Arbeitnehmer ohne Nachteile zu den neuen, schlechteren Bedingungen weiter arbeiten.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Markus Waitschies
Rechtsanwalt Markus Waitschies Waitschies & Ziegenhagen
Taubenstr. 20-22
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 288 78 600
Fax-Nr.: 030 / 288 78 601
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Antidiskriminierungsrecht
Im Arbeitsrecht kämpfe ich für eine hohe Abfindung – oder für Ihren Job.
 
Beitrag erstellt am Freitag, 6. Februar 2009
Letzte Aktualisierung: Freitag, 6. Februar 2009


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Markus Waitschies
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