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Medizinrecht:

Absage einer Operation

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  
Schließt ein Patient mit einer Klinik einen Vertrag über die Durchführung einer schwierigen Operation und erklärt der Patient ausdrücklich, pünktlich zum Operationstermin zu erscheinen oder spätestens 14 Tage vorher abzusagen, schuldet er zumindest dem Operationsarzt dessen Verdienstausfall, wenn er den Termin zwei Tage vor der Operation grundlos absagt (Urteil des LG Itzehoe, Az.:1 S 264/02)


 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Eschenallee 22
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
Interessenschwerpunkte: Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Freitag, 4. März 2011
Letzte Aktualisierung: Montag, 11. Juli 2011


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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