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Arbeitsrecht:

Abfindung. Wie viel Geld bekomme ich?

von Rechtsanwalt Markus Waitschies  
Wenn Angestellten die Kündigung ausgehändigt wird, meinen viele, ihnen stünde jetzt eine Abfindung zu – und zwar in Höhe von mindestens einem halben Monatsgehalt für jedes Jahr im Unternehmen.

Das ist aber falsch.

Es gibt so gut wie nie einen Anspruch auf Abfindung. Dieser Anspruch entsteht nur dann, wenn der Arbeitgeber ihn ausdrücklich eingeräumt oder ein Richter ihn in einem Urteil festgelegt hat.

In allen anderen Fällen zahlt ein Unternehmen die Abfindung allein deshalb, um sich vom Arbeitnehmer freizukaufen.

Wie viel Geld kann ich erwarten?

Klare Antwort: Mehr als 60 Prozent aller vor Gericht erzielten Abfindungen betragen mehr als drei Monatsgehälter!

Rund 20 Prozent der Abfindungen machen dabei zwischen drei und sechs Monatsgehältern aus. Weitere rund 20 Prozent der Abfindungen bewegen sich zwischen sechs und zwölf Monatsgehältern. Wiederum rund 20 Prozent der vor Gericht erzielten Abfindungen liegen höher als zwölf Monatsgehälter.

Für Sie persönlich gilt: Ihre Abfindung hängt vor allem davon ab, wie lang Sie im Betrieb waren und wie gut Sie ausgebildet sind. Und wie oben gesagt: Die Faustformel, wonach für jedes Beschäftigungs-Jahr im Betrieb das halbe Monats-Gehalt herausspringt, ist in vielen Fällen nicht richtig. In den alten Bundesländern wie Hamburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen fallen Abfindungen häufig höher aus.

Mein Tipp:

Wer nicht klagt, bekommt seltener eine Abfindung. Von allen Menschen, denen gekündigt wurde, erhalten gerade 15 Prozent überhaupt den "Goldenen Handschlag". Und 8 Prozent von allen haben ihre Abfindung allein deshalb bekommen, weil sie gerichtlich vorgegangen sind. Vielen anderen waren die Chancen eines Prozesses nicht bewusst – und verzichteten so auf bares Geld.

Sollten Sie Ihre Abfindung durchsetzen wollen, helfe ich Ihnen gern. Weitere Infos: Rechtsanwälte Waitschies & Ziegenhagen, Telefon 030 / 288 78 600. Web-Adresse: www.wz-anwaelte.de


 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Markus Waitschies
Rechtsanwalt Markus Waitschies Waitschies & Ziegenhagen
Taubenstr. 20-22
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 288 78 600
Fax-Nr.: 030 / 288 78 601
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Antidiskriminierungsrecht
Im Arbeitsrecht kämpfe ich für eine hohe Abfindung – oder für Ihren Job.
 
Beitrag erstellt am Freitag, 6. Februar 2009
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 30. März 2010


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Markus Waitschies
Arbeitsrecht Rechtsanwalt Markus Waitschies, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Markus Waitschies
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