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| Rechtsanwalt |
| Georg Calsow |
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| Kurfürstenstraße 23 |
| 10785 Berlin (Schöneberg) |
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| Tätigkeitsschwerpunkte: |
| Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Schadensersatzrecht, Schmerzensgeldrecht |
| Sonstige Angaben: |
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| Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Lehrbeauftragter an der FHVR Berlin 2007/2008 |
| Sprechzeiten: |
| Nach Vereinbarung |
| Bürozeiten: |
| Mo-Fr: | und | 0900 bis 1300 Uhr 1400 bis 1800 Uhr | |
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Öffentliche Verkehrsmittel:  |
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| Meine Leistungen: |
Ich berate und vertrete Sie gern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Verkehrsrecht, bei der Verteidigung im Straf- und Bußgeldverfahren, bei Streitigkeiten im Mietrecht und bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich Tierrechts.
Sie haben einen Anspruch auf schnellstmögliche und zielorientierte Bearbeitung des übertragenen Mandats. In dringenden Fällen ist selbstverständlich auch eine kurzfristige Terminvergabe außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und am Wochenende möglich. In Notfällen - beipielsweise bei Verkehrsunfällen oder strafrechtlichen Angelegenheiten - steht Ihnen für die Kontaktaufnahme auch die Notfallrufnummer zur Verfügung.
Seit einigen Jahren habe ich mich auf die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des Verkehrsrechts, in der Vertretung in Verkehrs- und allgemeinen Straf- sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren spezialisiert. Dabei werden von mir vornehmlich Auto- und Motorradfahrer, aber auch Fahrradfahrer und Fußgänger vertreten.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Verkehrszivilrecht u.a. in der Geltendmachung von Reparatur- und Mietwagenkosten, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Dabei kommt es mir auf eine schnelle, kompetente und effektive Durchsetzung der Ansprüche an, ohne die wirtschaflichen Folgen für den Mandanten aus dem Auge zu verlieren.
Im Verkehrsstrafrecht, also bei Straftaten, die im Rahmen des Straßenverkehrs begangen werden, wie z.B. Fahrerflucht/Unfallflucht, fahren unter Alkohol, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw. liegt mein Hauptaugenmerk auf der Vermeidung einer Hauptverhandlung und auf einer Ausarbeitung einer tragfähigen Verteidungsstrategie. Gleiches gilt soweit es sich um Ordnungswidrigkeiten oder um Problme mit dem Führerschein handelt.
Als Interessenschwerpunkt beschäftige ich mich weiterhin intensiv mit den rechtlichen Problemen im Bereich des Tierrechts, wobei meine Haupttätigkeit hier in der Geltendmachung von Ersatzansprüchen beim Kauf von kranken Tieren und bei der Verletzung durch Hunde liegt. Selbstverständlich vertrete ich Sie an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. |
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