Rechtsanwältin Anja Weidner
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Rechtsanwältin
Anja Weidner
Fachanwältin für Sozialrecht
Eisenacherstraße 106
10781 Berlin (Schöneberg)
Tel.Nr.:(030) 695 17 40
Fax:+49 30 85 75 77 925
eMail:mailrain-weidner.de
Homepage:www.rain-weidner.de
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arzthaftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht
Fremdsprachen:
Englisch
Sonstige Angaben:
Ich vertrete schwerpunktmäßig in Angelegenheiten des Sozial- und Sozialversicherungsrechts und des Arzthaftungsrechts
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung
Bürozeiten:
Mo-Do:  
 und 
1000 bis 1300 Uhr
1400 bis 1700 Uhr
Fr:  1000 bis 1300 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:  
Eisenacher Str.: Bus204
Motzstr.: BusM46
UNollendorfplatz:U1 U2 U3 U4 Bus106, 187, M19
Meine Leistungen:
Willkommen

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht berate und vertrete ich Sie in den Angelegenheiten des Sozial- und Sozialversicherungsrechts und des Arzthaftungsrechts.

Im Sozial- und Sozialversicherungsrecht handelt es sich vorwiegend um Angelegenheiten gegenüber der Kranken- und Pflegekassen, den Rentenversicherungsträgern, den Jobcentern, den Arbeitsagenturen, den Sozial- und Bafögämtern und den Familienkassen.
Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass die Leistungs- und Rückforderungsbescheide der Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter oftmals falsch berechnet sind, so dass es sich lohnt, diese überprüfen zu lassen.
Da die Angelegenheiten häufig nicht bzw. nicht in angemessener Zeit bearbeitet werden, ist hier die anwaltliche Vertretung sinnvoll. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit der Stellung eines gerichtlichen Eilantrags oder die Erhebung einer Untätigkeitsklage, um die Behörde zur Bearbeitung der Angelegenheit zu zwingen.
Wichtig für die Betroffenen ist, dass sie die Einreichung von Unterlagen beweisen können. Sinnvoll ist es deshalb, alle Unterlagen entweder per Fax oder Einschreiben zu verschicken oder sich die Einreichung direkt vor Ort quittieren zu lassen.

Im Arzthaftungs- und Zahnarzthaftungsrecht geht es um die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler.
Hier ist es wichtig, zu Beginn die richtigen Weichen zu Stellen. Dazu gehört die umfassende Darstellung sämtlicher Behandlungsfehler, die umfassende Darstellung sämtlicher Aufklärungsfehler, die Berücksichtigung sämtlicher Möglichkeiten, zu Lasten des Arztes/Klinik, die Beweislast umzukehren und Einfluss zu nehmen auf die Beweisthemen. Die Qualität meiner anwaltlichen Tätigkeit wird durch regelmäßige Fortbildungen gesichert.

Gerne stehe ich Ihnen juristisch in einem persönlichen Gespräch oder auch telefonisch zur Verfügung.

Kosten:
Die Kosten für die Erstberatung betragen € 50,00 bis
€150,00.
Im Gespräch teile ich Ihnen dann die voraussichtlich entstehenden Kosten im Falle einer anwaltlichen Vertretung, auch schriftlich, mit.
Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich für Sie, ob die Kosten übernommen werden.
Für Ratsuchende, deren wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse die Aufbringung der Kosten nicht erlauben, besteht die Möglichkeit, die Kosten über die Beratungshilfe abzurechen.
Im Sozialgerichtsprozess besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen ein geringes Einkommen haben und die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.