Arbeitsrecht: |
Zeugniserteilung |
von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein schriftliches Zeugnis über das Arbeitsverhältnis verlangen. Es wird zwischen dem einfachen Zeugnis das über Art der Tätigkeit und dessen Dauer Auskunft gibt, und dem qualifizierten Zeugnis unterschieden, welches auch Angaben über dessen Leistung und dessen Führung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses erfaßt. Aus dem qualifizierten Zeugnis müssen sich alle wesentlichen Tatsachen und Beurteilungen ergeben, die für eine Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers wichtig sind. Die Zeugniserteilung hat dem Wahrheitsgebot zu entsprechen. Dem Arbeitnehmer ist ein Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zuzubilligen, dies schließ allerdings nicht aus, dass der Arbeitgeber auch kritische Hinweise und Beurteilungen geben darf. Die Berichtigung eines falschen Zeugnisses kann gerichtlich durchgesetzt werden.
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Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
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14050 Berlin (Charlottenburg) |
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Telefon: (030) 3000 760-0 |
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Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33 |
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Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht |
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<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht |
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Beitrag erstellt am Dienstag, 24. Oktober 2006
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 24. Oktober 2006
Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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