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Werkvertragsrecht:

Werkvertragsrecht

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  

Werkvertragsrecht

Sowohl für den Unternehmer, als auch für den Besteller ist maßgebend, ob das bestellte Werk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und welche Folgen sich hieraus ergeben können, Fristen eingehalten wurden, Verjährung der Ansprüche droht oder schon eingetreten ist. Von der richtige Beantwortung dieser Fragen hängt es ab, ob Ansprüche erfolgreich durchgesetzt oder abgewehrt werden können, was gleichbedeutend ist mit einem finanziellen Ausgleich oder Verlust.

Der Inhalt der Verträge ist im Hinblick auf die vereinbarte Leistung genau zu überprüfen und ggf. bei nicht eindeutiger Regelung auszulegen. Gleiches gilt auch für die Nebenleistungen. 

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Werkvertragsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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