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Arbeitsrecht:

Urlaubsgeld

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  
Betriebliche Sonderzahlung

Urlaubsgeld ist eine betriebliche Sonderzahlung, die der Arbeitnehmer neben dem zu gewährenden Urlaubsentgelt, vom Arbeitgeber als zusätzliche Leistung erhalten kann. Hinter dieser zusätzlichen Leistung des Arbeitgebers steht kein Freizeitanspruch des Arbeitnehmers. Diese zusätzliche Vergütung kann der Arbeitnehmer jedoch nur aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beanspruchen. Der Arbeitgeber ist zu seiner Zahlung nur bei Bestehen eines besonderen Rechtsgrundes (kollektiv- oder einzelvertragliche Regelung) verpflichtet. Die Höhe des Urlaubsgeldes sowie nähere Modalitäten sind meistens in den kollektiv- oder einzelvertraglichen Vereinbarungen geregelt. Gem. § 850a Nr. 2 ZPO ist das Urlaubsgeld unpfändbar. Urlaubsgelder sind als einmalige Einnahmen in dem Lohnzahlungszeitraum für die Beitragsberechnung der Sozialversicherung heranzuziehen. Auch ein zusätzlich neben dem Arbeitslohn gezahltes Urlaubsgeld, ist lohnsteuerpflichtig. 

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Arbeitsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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