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Arbeitsrecht:

Urlaubsbescheinigung

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  
Der Arbeitgeber ist verpflichtet bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer gem. § 6 II BUrlG eine Bescheinigung über bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub des laufenden Kalenderjahres auszuhändigen (Urlaubsbescheinigung). Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber klageweise die Erteilung dieser Urlaubsbescheinigung verlangen. 
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Arbeitsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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