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Mietrecht:

Schimmel: Unterschreitung einer Wandoberflächentemperatur von 12,6°C ist ein Baumangel

von Rechtsanwalt Nima Armin Daryai  

LG Berlin, Urteil vom 10.02.2009 – 63 S 462/07

Mit Urteil vom 10.02.2009 hat das Landgericht Berlin die Berufung eines Vermieters zurückgewiesen, der bereits erstinstanzlich zur Beseitigung eines Baumangels verurteilt wurde.

Der Ausgangsstreit: Der Mieter nutzt die Wohnung bereits seit dem Jahr 1970. Die Parteien sind über einen Wohnraummietvertrag miteinander verbunden. Um das Jahr 2004 zeigte sich erstmals Schimmel. Der Mieter hat mit seiner Klage den Vermieter auf Beseitigung des Schimmelschadens in Anspruch genommen.

Die Entscheidung: Das Landgericht Berlin bestätigt das erstinstanzliche Urteil, mit dem der Vermieter zur Beseitigung des Schimmels verurteilt wurde. Durch das Amtsgericht war ein Sachverständigengutachten eingeholt worden. Der Sachverständige erklärte, dass das Zimmer nicht ausreichend belüftet wird. Allerdings unterschreitet die Wandfläche in dem Zimmer aufgrund eines Stahlbetonunterzugs unter der Hofdurchfahrt die schimmelkritische Oberflächentemperatur von 12,6°C. Aufgrund dieses Baumangels wäre auch bei einem ordnungsgemäßen Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters die Bildung von Kondensat und im Anschluss von Schimmel nicht ausgeschlossen. Da der Schimmel zumindest auch durch den Baumangel verursacht wurde, wurde der Vermieter trotz des ungenügenden Heiz- und Lüftungsverhaltens des Mieters zur Beseitigung des Mangels verurteilt.

Praxistipp: Wird ein Mangel durch einen Mieter verursacht, kann der Vermieter entweder eine Mangelbeseitigung ablehnen und den Mieter auf Mangelbeseitigung in Anspruch nehmen. Alternativ besteht für den Vermieter die Möglichkeit, den Mangel selber zu beseitigen und den Mieter auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
 
Rechtsanwalt Nima Armin Daryai Daryai & Kuo Rechtsanwälte GbR
Hardenbergstraße 19
10623 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: +49 (0)30 460 64 794
Fax-Nr.: +49 (0)30 460 64 795
Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht
 
Beitrag erstellt am Montag, 27. März 2017
Letzte Aktualisierung: Montag, 27. März 2017


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
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