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Mietrecht:

Eine kaputte Heizung führt nicht automatisch zu einer Mietminderung

von Rechtsanwalt Nima Armin Daryai  

Dies hat das AG Frankfurt (Az.: 33 C 1402/13) am 29.08.2013 entschieden. Zwar bestehe bei einer Funktionsstörung der Heizung eine Beseitigungspflicht des Vermieters, eine solche Störung führt aber nicht automatisch zu einer Mietminderung, wenn der Mieter nicht konkret nachweist, dass aufgrund der Funktionsstörung der Heizkörper die Aufrechterhaltung angemessener Temperaturen in der Mietwohnung ganz oder teilweise nicht möglich ist. Der Mieter muss also unter Angabe konkreter Temperaturen die Heizleistung in den verschiedenen Räumen beschreiben und darlegen, welche konkreten Beeinträchtigungen hiervon für die Nutzer der Räume ausgehen! Dass eine solche Beweisführung nicht ganz leicht ist, leuchtet sicherlich ein. Aus diesem Grund sollten Sie sich bei Ihrem Anwalt erkundigen, wie Sie „gerichtsfest“ aufzeichnen und später vortragen können, dass eine entsprechende Beeinträchtigung vorliegt.

Gleiches gilt für den Fall, dass eine Heizung „erheblichen Lärm“ verursacht. Auch hier liegt die Darlegungs- und Beweislast voll bei dem Mieter. Aus diesem Grund sollten Sie bei dem Auftreten von Mängeln mit Ihrem Anwalt das weitere Vorgehen besprechen, damit Ihnen keine Nachteile durch Fehler bei der Dokumentation entstehen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern bedeutet oft – eigentlich leicht vermeidbare – finanzielle Einbußen.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
 
Rechtsanwalt Nima Armin Daryai Daryai & Kuo Rechtsanwälte GbR
Wielandstraße 34
12159 Berlin (Tempelhof-Schöneberg)
Telefon: +49 (0)30 460 64 794
Fax-Nr.: +49 (0)30 460 64 795
Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht
 
Beitrag erstellt am Freitag, 10. Januar 2014
Letzte Aktualisierung: Freitag, 10. Januar 2014


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
Mietrecht Rechtsanwalt Nima Armin Daryai, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
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