Arbeitsrecht: |
Direktionsrecht des Arbeitgebers |
von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
Merkmal eines Dienstvertrages ist das Direktionsrecht. Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet eine nach Zeit bemessene Leistung zu
erbringen. Die Lage der Arbeitszeit wird durch den Arbeitgeber bestimmt.
Der Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich welche Leistung zu erbringen ist
und wann, denn er trägt das wirtschaftliche Risiko. Das Weisungsrecht
gibt dem Arbeitgeber einen weiten Raum zur einseitigen Gestaltung der
Arbeitsbedingungen. Insbesondere hat der Arbeitgeber das Recht, die im
Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des
Arbeitnehmers festzulegen und dabei Ort und Zeit der Leistung zu
bestimmen. Die Art der Leistung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.
Hieran ist zu auch messen, ob die Weisungen des Arbeitgebers noch vom
Direktionsrecht gedeckt sind, oder ob ggf. eine Änderungskündigung hätte
ausgesprochen werden müssen.
|
|
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an: |
|
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
|
|
|
|
|
|
Kanzlei Stieglmeier |
|
Otto-Suhr-Alle 115 |
|
14050 Berlin (Charlottenburg) |
|
Telefon: (030) 3000 760-0 |
|
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33 |
|
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht |
|
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht |
|
|
|
Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016
Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
|
Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
Diesen Beitrag als Lesezeichen speichern bei...
|