Arbeitsrecht: |
Arbeitnehmer |
von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
Arbeitnehmer ist, wer persönlich aufgrund eines privatrechtlichen
Vertrages ( §§ 611, 621 BGB.) gegen Entgelt eine Arbeitsleistung
erbringt. Der Arbeitnehmer ist dabei persönlich abhängig und in die
betriebliche Organisation des Arbeitgebers eingebunden. Er ist
hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der zu erbringenden Leistung
weisungsgebunden. Wer selbständig auf Grund eines Dienst.- oder
Werkvertrages Arbeit leistet und sich dabei seine Arbeitszeit frei
einteilen kann sowie die Tätigkeit frei gestalten kann, ist in der Regel
kein Arbeitnehmer.
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Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
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Kanzlei Stieglmeier |
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Otto-Suhr-Alle 115 |
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14050 Berlin (Charlottenburg) |
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Telefon: (030) 3000 760-0 |
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Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33 |
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Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht |
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<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht |
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Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016
Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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