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Arbeitsrecht:

Arbeitgeber

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  
Arbeitgeber ist jeder, der mindestens eine andere Person in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer Arbeit, die der Arbeitnehmer zur Erledigung entgegen nimmt. Kennzeichen eines Arbeitgebers ist, daß er gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt ist. 
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Arbeitsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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