Arbeitsrecht: |
Arbeitgeber |
von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
Arbeitgeber ist jeder, der mindestens eine andere Person in einem
Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber kann
sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Der
Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer Arbeit, die der Arbeitnehmer zur
Erledigung entgegen nimmt. Kennzeichen eines Arbeitgebers ist, daß er
gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt ist.
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Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier |
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Kanzlei Stieglmeier |
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Otto-Suhr-Alle 115 |
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14050 Berlin (Charlottenburg) |
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Telefon: (030) 3000 760-0 |
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Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33 |
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Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht |
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<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht |
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Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016
Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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