Strafrecht: |
Wenn Bußgeld oder Strafe droht! |
von Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze |
Gerät man einmal mit dem Gesetz in Konflikt und droht ein Bußgeld oder eine Strafe, so ist es wichtig, von Anfang an die Möglichkeiten und Folgen von Rechtsmitteln zu bedenken. Der Betroffene selbst ist dabei meist auch zu sehr persönlich involviert, um die jeweilige Lage des Verfahrens richtig einzuschätzen. Aufgabe eines Rechtsanwalts in der Rolle des Strafverteidigers ist es dann, von dem Zugang eines Bußgeldbescheides oder der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an Verfahrensfehler der Behörden und der Staatsanwaltschaft nach der Strafprozeßordnung zu registrieren und eigene zu vermeiden, die Beweislage zu bewerten und selbst entlastende Beweise zu sammeln. Letztlich hat man vor Gericht meist nicht durch lautstarkes, sondern durch sachlich überzeugendes Auftreten Erfolg.
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Tätigkeitsschwerpunkte: Internationales Privatrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht |
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Recht in Osteuropa |
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Beitrag erstellt am Montag, 17. Juli 2006
Letzte Aktualisierung: Montag, 17. Juli 2006
Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze
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