Von einer Online Scheidung spricht man, wenn Sie sämtliche Daten, die für Ihren gerichtlichen Scheidungsantrag notwendig sind, in das Scheidung-online-Formular eintragen und entweder durch gesicherte, verschlüsselte Übertragung per Email oder per Fax oder per Post, an die Kanzlei senden. Sie erhalten dann unverzüglich eine Kosteninformation für Ihr Ehescheidungsverfahren sowie die Vollmacht. Erst mit Unterzeichnung und Rücksendung der Vollmacht haben Sie ein wirksames kostenpflichtiges Mandant erteilt. Im Anschluss werden nur noch Ihre Eheurkunde, ggf. die Geburtsurkunden Ihrer Kinder und ggf. Ihr Ehevertrag in Kopie benötigt und sofort kann Ihr Scheidungsantrag gefertigt und bei Gericht eingereicht werden. Schnell, kompetent und unkompliziert haben Sie so Ihre Scheidung auf den Weg gebracht! Der weitere Verlauf des Verfahrens ist dann wie bei jedem anderen Scheidungsverfahren auch.
Scheidung online ist also eine besondere Form der Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens.
Sofern Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern an!
Sofern Sie Ihre Scheidung online beantragen möchten, finden Sie das Online-Formular auf unserer Website oder unter www.scheidungsanwaeltin-online.de.
Selbiges gilt gleichlautend für den online Aufhebungsantrag einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Auch dieses Formular finden Sie auf unserer Website oder unter www.trennung-lebenspartnerschaft.de.
Kompetent an Ihrer Seite rund um das Thema Ehescheidung,
das Team der Rechtsanwaltskanzlei Katrin Zink & Kollegen