Nicht einmal mehr 100 Steuersünder haben 2017 das Institut
der strafbefreienden Selbstanzeige genutzt. Dies berichtete kürzlich die
Berliner Zeitung. Das war nicht immer so. 2014, also im Boom der Enthüllungen
und CD-Ankäufe rund um Bankkonten in der Schweiz und anderen Zufluchtsorten,
gab es noch mehr als 1.200 Selbstanzeigen.
Druck von allen
Seiten im Kampf gegen Steuerhinterziehung
Damals drohte tausenden Kunden von Auslandskonten die
Entdeckung nichtversteuerter Erträge aufgrund neuer Erkenntnisse und Daten, die
den Finanzbehörden auf verschiedenen Wegen zugänglich gemacht wurden. Gleichzeitig
änderten auch die Banken – vor allem in der Schweiz – ihre „Willkommenskultur“
für bestimmte Kunden und Gelder. Auch medienwirksame Fälle wie der des
Bayernchefs Uli Hoeneß brachten vermutlich einige Steuerhinterzieher ins
Grübeln.
Verschärfung des
Steuerstrafrechts
Die größte Wirkung sollte aber wohl die Verschärfung im Steuerstrafrecht
gehabt haben. So wuchsen die Anforderungen an die Selbstanzeige. Insbesondere
gilt seit 2015 eine auf 25.000 Euro herabgesetzte Grenze für die
strafbefreiende Selbstanzeige. So brachten viele Steuerbetrüger noch Ende 2014
ihre Schäfchen ins Trockene.
Da die Bankgeheimnisse in der Schweiz, Luxemburg und
Liechtenstein inzwischen reichlich Federn lassen mussten und international alles
im Zeichen des „Informationsaustauschs“ steht, ist auch nicht wirklich zu
erwarten, dass Schwarzgeld auf einem europäischen Auslandskonto eine Renaissance
erleben wird.
Neue Steueroasen und
neue Zahlungsmittel
Vielleicht ist aber die Karawane der Steuerhinterzieher
einfach nur etwas kleiner geworden und ist weiter gezogen. Der internationale
Austausch von Bankdaten ist längst nicht lückenlos und funktioniert in der
Praxis bisher noch nicht einwandfrei. Außerdem sind noch immer etliche Staaten
auf schwarzen Listen und können sich so inoffiziell als Steueroasen gerieren.
Auch die Steuerhinterziehung selbst ändert ihr Gesicht. Was
früher die Auslandskonten mit Schwarzgeld waren, sind vielleicht heute schon die
Umsatzsteuerbetrügereien im Online-Handel. Und was ist eigentlich mit Bitcoin
und anderen Kryptowährungen? Viele Experten sehen in den neuen digitalen
nichtstaatlichen Zahlungsmitteln einen hervorragenden Wegbereiter für künftige
Steuerbetrügereien.
Mehr zum Steuerbetrug finden Sie auf der Internetseite der Wirtschafts- und Steuerkanzlei des Autors in Berlin: ROSE & PARTNER LLP